Die EU-Verpackungsverordnung PPWR ist seit heute in Kraft. Was das für Druckdienstleister bedeutet.
Ab heute gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) unmittelbar und ohne Übergangsfrist für Kleinbetriebe in allen EU-Mitgliedsstaaten. Für die Druckindustrie bringt das europäische Regelwerk deutliche Veränderungen mit sich, da Druckereien sowohl als Hersteller eigener Versandverpackungen als auch als Lieferant für Verpackungsmittel ihrer Kunden direkt betroffen sind.
Ein zentraler Dreh- und Angelpunkt der neuen Verordnung ist die klare Rollenverteilung im Produktionsprozess. Stellt eine Druckerei Versand- oder Transportverpackungen im eigenen Namen her, gilt sie rechtlich als Erzeuger und trägt die volle Verantwortung für die Konformität der Verpackung. Produziert der Betrieb hingegen Banderolen, Etiketten oder Faltschachteln im Auftrag von Kunden und unter deren Markennamen, nimmt die Druckerei die Rolle des Lieferanten ein. In diesem Fall ist der Kunde als Erzeugernachweispflichtig, benötigt dafür jedoch detaillierte Bestätigungen und Rohstoffnachweise der Druckerei.
Konkret greifen ab heute erste verbindliche Kernanforderungen:Stoffbeschränkungen: Für verarbeitete Inhaltsstoffe gelten strenge Obergrenzen. Neben der Obergrenze von maximal 100 mg/kg für Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gelten ab morgen strenge Grenzwerte für PFAS-Substanzen in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Dokumentation und Nachweise: Erzeuger müssen für jede Verpackungsfamilie eine technische Dokumentation sowie eine EU-Konformitätserklärung aufstellen und über Jahre hinweg aufbewahren. Druckereien müssen hierfür von ihren Papier-, Folien- und Farblieferanten entsprechende Materialbestätigungen einholen und prüfen.
Auskunftspflicht gegenüber Kunden: Da Auftraggeber für ihre Endprodukte rechtssichere Nachweise benötigen, müssen Druckereien vorbereitet sein, zügig Daten zu Materialzusammensetzungen, Inhaltsstoffen und Recyclingeigenschaften bereitzustellen.
Während der Startschuss für Stoffverbote und Dokumentationspflichten unmittelbar am 12. August gefallen ist, sieht die PPWR für weitere Maßnahmen gestaffelte Fristen vor. In den kommenden Jahren folgen unter anderem Vorgaben zur Design-for-Recycling-Klassifizierung, Mindestquoten für Rezyklate in Kunststoffverpackungen sowie strengere Regeln zur Vermeidung von Leerraum und zur einheitlichen Kennzeichnung. Druckbetriebe sind gut beraten, ihre Lieferketten und Dokumentationsprozesse ab sofort durchgängig digital aufzustellen, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Kundenanfragen reibungslos zu bedienen.
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