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EUDR: BVDM kritisiert Kommissionsvorschlag
Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) kritisiert den neuen Vorschlag der EU-Kommission zur Entwaldungsverordnung (EUDR) als unzureichend. Die geplante Übergangsfrist von nur sechs Monaten sei für die Unternehmen nicht zumutbar.
Die EU-Kommission will die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) nicht – wie ursprünglich angekündigt – um ein Jahr verschieben, sondern lediglich eine sechsmonatige Übergangszeit gewähren. Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) hält diesen Vorschlag für unzureichend und warnt vor einer zusätzlichen Belastung der Unternehmen. Der am 21. Oktober vorgelegte Änderungsentwurf bleibe deutlich hinter den Ankündigungen der EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall und den Bedürfnissen der Betriebe zurück. 
 
Besonders kritisch sieht der BVDM die fehlende Null-Risiko-Kategorie sowie den Mangel an ausreichender Vorbereitungszeit. Selbst gut aufgestellte Unternehmen könnten die geforderten Anpassungen nicht in so kurzer Zeit umsetzen. Positiv bewertet der Verband zwar die geplante Entlastung für Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette, bemängelt jedoch, dass diese in der Praxis zu einem höheren bürokratischen Aufwand führen könnte. Die EU-Kommission wolle damit offenbar eher ihr eigenes IT-System entlasten, statt die Betriebe effektiv zu unterstützen, heißt es.
 
Der BVDM fordert, die einmalige, vereinfachte Sorgfaltserklärung auch auf die gesamte Lieferkette auszuweiten und die Null-Risiko-Kategorie für Länder ohne Entwaldungsrisiko einzuführen. Nur so lasse sich der Verwaltungsaufwand reduzieren und die Verordnung praxistauglich gestalten. Der Verband kündigte an, sich weiterhin im europäischen Gesetzgebungsprozess dafür einzusetzen, dass die EUDR grundlegend überarbeitet und für Unternehmen handhabbar wird.

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