Neue EU-Maschinenverordnung: 7 Tipps für Betreiber und Hersteller
Ab Januar 2027 gilt in der EU ein neues Regelwerk für Maschinensicherheit. Der TÜV Süd gibt wichtige Tipps für Betreiber und Hersteller.
Die EU-Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 ist ab dem 20. Januar 2027 vollständig verpflichtend anzuwenden, informiert der TÜV Süd. Sie definiert Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen und dazugehörigen Produkten sowie unvollständigen Maschinen.
Die MVO beinhaltet zahlreiche Neuerungen, auf die sich Hersteller, Betreiber, Händler und Importeure frühzeitig vorbereiten müssen. Sie schafft ein einheitliches Regelwerk für die Sicherheit von Maschinen in Europa und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Anforderungen der neuen Verordnung gelten nicht nur für klassische Maschinen, sondern auch für Software-Komponenten mit Sicherheitsfunktionen und für wesentlich veränderte Maschinen.
Der TÜV Süd hat die 7 wichtigsten Punkte zusammengefasst und erklärt, wie sich die betroffenen Wirtschaftsakteure auf die Veränderungen einstellen können.
1. Risikobewertung erweitern: Die MVO fordert die präzise Bewertung potenzieller Gefährdungen und die umfassende Dokumentation von Schutzmaßnahmen. Das betrifft in Zukunft nicht nur die Funktionale Sicherheit, sondern auch die Cybersicherheit. Deshalb ist eine umfassende Risikobewertung erforderlich, die auch neue Aspekte wie Cybersicherheit, Künstliche Intelligenz und digitale Betriebsanleitungen umfasst.
2. Cybersicherheit stärken: Um Sicherheitsrisiken durch Cyberangriffe zu minimieren, müssen Bedrohungen entsprechend bewertet werden. Software, Firmware und sicherheitsrelevante Teile von Steuerungssystemen dürfen nicht so verändert oder manipuliert werden können, dass die sichere Funktion der Maschinen beeinträchtigt wird. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sind zu implementieren und zu dokumentieren.
3. KI-Systeme absichern: Sicherheitsbauteile und Maschinen mit selbst lernenden Komponenten, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten, gelten als Produkte mit besonderem Gefährdungspotenzial. Unabhängig von der Existenz und Anwendung harmonisierter Normen für den KI-Einsatz ist für solche Produkte ein gesondertes Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, das eine unabhängige Prüfung durch eine notifizierte Stelle beinhaltet. Dabei sollten auch schon kommende Anforderungen an den verantwortungsvollen Einsatz von KI berücksichtigt werden.
4. Wesentliche Änderungen vorausdenken: Wer eine wesentliche Änderung an einer Maschine vornimmt, kann rechtlich zum Hersteller werden und trägt in diesem Fall die volle Verantwortung. Das gilt für Änderungen sowohl im Bereich der Hardware, als auch im Bereich der Software. Unternehmen sollten auch kommende Anforderungen an Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz im Blick haben und bei Aktualisierungen berücksichtigen.
5. Digitale Betriebsanleitung schützen: Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen dürfen unter Berücksichtigung der entsprechenden Anforderungen digital bereitgestellt werden. Eine Betriebsanleitung enthält immer auch sicherheitskritische Informationen. Daher muss sie vor möglichen Beschädigungen und unberechtigten Änderungen geschützt werden.
6. CE-Kennzeichnung überprüfen: Die CE-Kennzeichnung einer Maschine setzt in Zukunft auch voraus, dass die grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen erfüllt sind. Aus diesem Grund sollten die CE-Prozesse und die CE-Dokumentation überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.
7. Proaktives Risikomanagement: Für die regelgerechte Umsetzung der MVO ist fundiertes und aktuelles Know-how zu Künstlicher Intelligenz und Cybersicherheit nötig. Unternehmen sollten ihre Teams kontinuierlich schulen und ihre Schulungsprogramme regelmäßig aktualisieren. Dadurch können Risiken frühzeitig erkannt und wirksame Gegenmaßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.