Feldmuehle beantragt Insolvenz in Eigenverwaltung
Der Papierhersteller konnte die gestiegenen Kosten nicht mehr durch Preiserhöhungen kompensieren.
Die Feldmuehle GmbH ist im laufenden Jahr durch die schwierige Situation in den Energiemärkten, die hohen Energiekosten und die hohen Bezugspreise für Rohstoffe in ihrer Geschäftsentwicklung ungeplant belastet worden. Das Management hat im laufenden Jahr umfangreiche Maßnahmen zur operativen Profitabilitätssteigerung umgesetzt.
Trotz dieser Bemühungen konnten die latent steigenden variablen Kosten - auch wegen der seit Anfang des Jahres unter den Erwartungen liegenden Umsatzerlöse der Gesellschaft - durch umgesetzte Preiserhöhungen nicht kompensiert werden.
Deshalb hat das Management entschieden, die notwendige Sanierung der Gesellschaft im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung durchzuführen und am 26.05.2025 beim zuständigen Amtsgericht Pinneberg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270b Abs. 1 InsO gestellt.
Dem Antrag der Geschäftsführung folgend hat das Amtsgericht Pinneberg am 27.05.2025 die
vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter wurde Herr Andreas Romey, Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft mbB, Hamburg, bestellt. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Geschäftsführung zu überwachen. Die Verfügungsbefugnis verbleibt aber beim Management der Gesellschaft.
Die Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung gibt dem Management der Gesellschaft die
Möglichkeit, alle notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität und somit
nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft zu unternehmen bzw. umzusetzen.