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News / Lohnempfehlung für die Schweiz
14.04.2017  Wirtschaft
Lohnempfehlung für die Schweiz
Der Gesamtarbeitsvertrag der grafischen Industrie in der Schweiz hält fest, dass über allgemeine Lohnänderungen einmal jährlich in den Unternehmen zwischen der Geschäftleitung und der zuständigen Arbeitnehmervertretung verhandelt wird. Die Sozialpartner ihrerseits treffen sich jeweils im vierten Quartal, um die aktuelle Wirtschaftslage zu analysieren und eine Lohnempfehlung abzugeben.
Der Arbeitgeberverband Viscom und die Gewerkschaften Comedia und Syna stellen übereinstimmend fest, dass immer noch nicht eine nachhaltige konjunkturelle Erholung in der schweizerischen grafischen Industrie zu erkennen ist, trotz der positiven Wertschöpfungsentwicklung im 2. und 3. Quartal 2010 im Vergleich zum Vorjahr. Vor diesem Hintergrund ergab eine Mitgliedererhebung durch Viscom eine Bandbreite für Lohnanpassungen 2011 von 0 bis 0,8 Prozent. Die Gewerkschaften ihrerseits fordern Lohnerhöhungen von bis zu 2,5 Prozent. Bei dieser Ausgangslage haben die Unternehmungsleitung und Arbeitnehmervertretung der Firmen in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Perspektiven autonom über ihre Lohnpolitik zu entscheiden. (kü)
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