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27.04.2017  Wirtschaft
Hohe Strafen für Kartellsünder
Jahrelang mussten Drucker überhöhte Preise für Druckchemikalien zahlen, da einige Hersteller sich illegal abgesprochen hatten. Das Bundeskartellamt verhängte nun Bußgelder in Höhe von insgesamt 660.000 Euro. Angestoßen wurde das Verfahren durch einen geständigen "Kronzeugen", der straffrei ausging.
Nach Angaben des Kartellamts waren Vertreter von drei Unternehmen an den Absprachen beteiligt. Es handelt sich dabei um die DC Druck Chemie Holding GmbH aus Ammerbuch, die Felix Böttcher GmbH & Co. KG aus Köln und die Helmut Siegel GmbH & Co. KG aus Essen.

Die Preiserhöhungen beim Vertrieb von Druckchemikalien wurden laut Kartellamt von den beteiligten Firmen über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren miteinander abgestimmt. Außerdem gab es in verschiedenen Regionen so genannte "Kundenschutzabsprachen".

DC Druck Chemie diente als "Kronzeuge"

Bei den von der Absprache betroffenen Chemikalien handelt es sich um Isopropylalkohol (IPA) sowie Reinigungs- und Pflegemittel. Eingeleitet wurde das Verfahren Anfang 2009 durch einen Antrag der DC Druck Chemie, gegen die in Anwendung der "Bonusregelung" des Kartellamts deshalb keine Geldbuße verhängt wurde.

Die Felix Böttcher GmbH & Co. KG und die Helmut Siegel GmbH & Co. KG erklärten sich im Verlauf des Verfahrens zu einer umfassenden Kooperation mit dem Bundeskartellamt bereit. Dies fand bei der Bemessung der Bußgelder Berücksichtigung, ebenso wie die Tatsache, dass von den Preisabsprachen nur ein vergleichsweise geringes Umsatzvolumen betroffen war.

Illegale Absprachen auch in Österreich

Die Bußgeldbescheide sind bislang nicht rechtskräftig, da die ertappten Sünder theoretisch noch von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen können. Allerdings wurde mit den beiden betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung vereinbart, ein Einspruch ist also eher unwahrscheinlich.

Ein ähnliches Verfahren hatte es vor einigen Monaten bereits in Österreich gegeben. Es endete damit, dass das österreichische Kartellgericht Mitte April 2010 gegen mehrere Unternehmen eine Geldbuße von insgesamt 1,52 Millionen Euro verhängte.

Kronzeuge verstieß gegen Kooperationspflicht

Betroffen waren die Firmen Donau Chemie AG und Donauchem GmbH in Wien (Geldbuße von 675.000 Euro), DC Druck-Chemie Süd GmbH & Co. KG in Großebersdorf (397.000 Euro), Brenntag Austria Holding GmbH und Brenntag CEE GmbH in Wien (381.000 Euro) sowie Ashland-Südchemie-Kernfest GmbH in Deutschland und Ashland Südchemie Hantos Ges.m.b.H. in Wien (66.000 Euro).

Die Untersuchung war seinerzeit durch die Donauchem GmbH ausgelöst worden, die sich als Kronzeuge angedient hatte und damit Anspruch auf Straffreiheit gehabt hätte. Allerdings verstieß das Unternehmen nach Angaben der Behörden "fahrlässigerweise" gegen seine Kooperationspflicht; daher beantragte die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde gegen Donauchem eine Geldbuße, die vom Kartellgericht auch verhängt wurde. Als zweiter Kronzeuge trat die DC Druck-Chemie Süd GmbH & Co. KG auf.


Clemens von Frentz
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