Bvdm-Regeln für optimale Zeitungsbeilagen
Wie Beilagen beschaffen sein müssen, damit sie jede Zeitungsdruckerei problemlos verarbeiten kann, regelt eine neue Richtlinie des bvdm.
Berlin - Um eine störungsfreie Zeitungsproduktion zu gewährleisten, reicht es nicht aus, lediglich die Druck- und Verarbeitungsprozesse für die Zeitung selbst zu optimieren. Oft enthalten Zeitungen Beilagen, die nicht auf der Zeitungsrotation gedruckt, sondern aus anderen Druckereien angeliefert werden. Ob sich die Beilagen im hochautomatisierten Fertigungsprozess der Zeitungsdruckereien problemlos in das Trägerprodukt einstecken lassen, hängt wesentlich davon ab, wie die Beilagen beschaffen sind und ob sie in geeigneter Weise verpackt, gekennzeichnet und angeliefert werden. So gefährden beispielsweise zu leichte Beilagen, verschränkte Stapel oder unklare Angaben auf dem Lieferschein die zeitkritische Verarbeitung, verursachen Mehraufwand und/oder Qualitätsprobleme.
Die bvdm-Richtlinie benennt die Voraussetzungen für eine reibungslose Verarbeitung der Beilagen. Sie dient somit als Verständigungsmittel zwischen den an der Beilagenwerbung beteiligten Unternehmen – den Zeitungs-/Anzeigenblatt-Druckereien und -Verlagen, den Beilagenkunden und Agenturen sowie den Druckereien, welche die Beilagen produzieren und liefern. Ein neu aufgenommener Anhang „Tip-on-Karten“ ergänzt das Dokument um Hinweise zu Postkarten, die auf Titel oder Rückseite der Zeitung geklebt werden sollen.
Die Richtlinie wurde von der Interessengruppe Zeitungsdruck des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. (bvdm) erarbeitet und mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. (BDZV) sowie dem Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter e. V. (BVDA) abgestimmt.