Der Bundesverband Druck und Medien sowie die Gewerkschaft Verdi haben dem Ergebnis der Tarifverhandlungen von vergangener Woche zugestimmt. Was das für Arbeitgeber und Druckereimitarbeiter bedeutet.
Der Bundesverband Druck und Medien sowie Verdi haben dem Verhandlungsergebnis vom 18. Mai 2020 zugestimmt. Damit erfolgt unter anderem die eigentlich im Juni 2020 anstehende Lohnerhöhung frühestens im September.
Die Erhöhungen der Tariflöhne und -gehälter zum 1. Juni 2020 sowie 1. Mai 2021 werden um jeweils drei Monate verschoben. Die Laufzeit des Lohnabkommens verlängert sich um fünf Monate bis zum 31. Januar 2022.
Darüber hinaus können Betriebsrat und Geschäftsleitung vereinbaren, die beiden Lohnerhöhungstermine um jeweils maximal weitere fünf Monate zu verschieben, wenn den betroffenen Beschäftigten für den gleichen Zeitraum Beschäftigungssicherheit zugesagt werden. Hierzu bedarf es keiner Mitwirkung der Gewerkschaft. In Betrieben ohne Betriebsrat können entsprechende Regelungen nach Zustimmung von mehr als 50 Prozent der Belegschaft erfolgen.
Ferner können Betriebe regeln, dass für die Jahre 2020 bis 2022 Jahresleistung und/oder Urlaubsgeld ganz oder teilweise durch erhöhtes monatliches Entgelt ersetzt werden. Auf diese Weise wirken sich diese Beträge auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus.
Weiterhin wurde vereinbart, dass die Laufzeit des Manteltarifvertrags (MTV) und seiner Anhänge wird bis zum 30. April 2022 verlängert wird. Die damit gewonnene Zeit will der bvdm für konstruktive Reformgespräche mit Verdi nutzen. (kü)
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