Please wait...
News / Zehn Tipps zur DSGVO
31.07.2018  Wirtschaft
Zehn Tipps zur DSGVO
DSGVO – die Abkürzung steht für den Schutz personenbezogener Daten. Doch so manches Unternehmen reduziert sie auf Bürokratie und Kosten. Viele andere haben ihren Ärger zurückgestellt und die Verordnung rechtzeitig umgesetzt. Das ist auch die einzig richtige Vorgehensweise, um Abmahngebühren und Strafen zu vermeiden.
Ein Blick auf die Datenschutzerklärungen von zufällig ausgewählten Druckereien quer durch Deutschland zeigt: Viele haben sich mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschäftigt. Sie haben sich mit dem Erheben und Speichern von personenbezogenen Daten auseinandergesetzt, haben offengelegt, welche Daten sie überhaupt erheben, wenn User auf ihre Internetseite gehen oder ihren Newsletter abonnieren.

So manche Druckerei wird sich auch zum ersten Mal mit Social-Media-Plug-ins beschäftigt haben. Der erste Eindruck: vorbildlich. So wollte es der europäische Gesetzgeber. Zu vermuten ist, dass diese Unternehmen die DSGVO auch intern umsetzen – zum Beispiel dadurch, dass sie Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren oder ihre Kundendaten insgesamt schützen.
 
Allerdings gibt es noch immer Druckereien, die das Thema offensichtlich nicht ernst nehmen. Deren Datenschutzerklärungen enthalten spärliche Informationen. Von DSGVO ist auf den Internetseiten nichts zu lesen; oft gehen die Unternehmen lediglich auf das Erheben und Handhaben von Cookies ein. Und das ist zu wenig.

Wir nennen zehn Tipps rund um die DSGVO
 

Loslegen, wenn noch nicht geschehen: Es ist nicht davon auszugehen, dass man dauerhaft durchkommt, wenn man nicht DSGVO-konform aufgestellt ist.
 
Prioritätenliste erstellen: Die Datenschutzerklärung für Ihre Website sollte weit vorn stehen, weil Sie anhand Ihres Internetauftrittes schnell von außen zu kontrollieren sind. 
 
Vertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten schließen: Es ist sehr aufwendig, das notwendige Wissen zu erwerben, um ein entsprechender Experte zu werden. Deswegen wird ein Mitarbeiter, der bereits andere Aufgaben hat, meistens keine Zeit finden, sich ausreichend zu qualifizieren. 
 
Jurist als Datenschutzbeauftragten wählen: Beauftragt man einen Datenschutzexperten, der beispielsweise aus der IT kommt, ist ein enges Zusammenarbeiten mit einem Anwalt notwendig – unter anderem zum Formulieren der Datenschutzerklärung.
 
Mitarbeiter als Ansprechpartner benennen: Idealerweise ist innerhalb des Unternehmens zusätzlich zum Datenschutzexperten ein interner Mitarbeiter über das Wesentliche informiert. Er kann Maßnahmen und Erfordernisse übersetzen und den Kollegen praktisch vermitteln, was zu tun oder zu lassen ist.
 
Gemeinsam den Datenschutz umsetzen: Erarbeiten Sie im Team, was es bedeutet, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu löschen. Das Austeilen eines Infoblatts genügt in der Regel nicht, um ausreichend Verständnis zu schaffen. Datenschutz soll nicht nur auf dem Papier existieren.
 
Die Rechtslage im Blick haben: Informieren Sie sich regelmäßig über das, was sich bei Gerichten tut. Es wird immer wieder ein Urteil gesprochen, das sich auf den Arbeitsalltag auswirken oder bei Entscheidungen im Unternehmen helfen kann.
 
Daten auf Papier nicht vergessen: Bedenken Sie, dass sich das Schützen von personenbezogenen Daten nicht nur auf elektronisch erfasste Informationen bezieht, sondern auch auf handschriftliche oder gedruckte.
 
Besonnen reagieren: Sollte sich doch ein Abmahnanwalt melden, lassen Sie die Rechtslage erst einmal durch Ihren Anwalt prüfen – bevor Sie vielleicht unnötigerweise Abmahngebühren zahlen.


Ärger ausblenden: Bauen Sie die DSGVO nicht als Feindbild auf. Zum einen galt vieles bereits, zum anderen will man selbst ja auch, dass andere Unternehmen sorgfältig mit den eigenen Daten umgehen.
 
Wie zwei konkrete Druckereien mit der DSGVO umgehen und was man noch bezüglich der Datenschutzgrundverordnung beachten muss, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von Druck & Medien. Zum Abo geht es hier, das Einzelheft kann hier bestellt werden. Hier steht die Ausgabe als E-Paper zum Download im iKiosk bereit. 
 
Sie wollen immer auf dem Laufenden sein? Bestellen Sie jetzt den Newsletter von Druck & Medien!