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08.11.2014  Wirtschaft
Drucker erstreitet Grundsatzurteil
Nutzen Beschäftigte während der Arbeitszeit privat das Internet, rechtfertigt das nicht automatisch eine Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, das damit den Mitarbeiter einer Druckerei vor dem Rauswurf bewahrte.
Nach Angaben der Deutschen Anwaltauskunft in Berlin hatte der Druckerei-Mitarbeiter eine Erklärung unterzeichnet, nach der es untersagt war, das Internet bei der Arbeit privat zu nutzen. Unter anderem hieß es dort: "Verstöße gegen diese Anweisung werden ohne Ausnahme mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktioniert und führen - insbesondere bei Nutzung von kriminellen, pornografischen, rechts- oder linksradikalen Inhalten - zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses."

Trotzdem surfte der Mann wiederholt zu persönlichen Zwecken im Netz und fragte unter anderem seinen Kontostand bei der Bank ab. Daraufhin erhielt er von der Druckerei seine Kündigung.

Das wollte der Mitarbeiter so nicht hinnehmen. Er ging gerichtlich gegen die Kündigung vor und bekam recht (Aktenzeichen 6 Sa 682/09). Die Richter hielten die Kündigung für ungerechtfertigt. Nach ihrem Urteil ist es nicht angemessen, eine Kündigung allein darauf zu stützen, dass der Mitarbeiter ein Verbot missachtet hatte.

Um die Kündigung zu rechtfertigen, so die Richter, müssten weitergehende Pflichtverletzungen vorliegen. Das wäre beispielsweise dann der Fall gewesen, wenn der Mitarbeiter unbefugt etwas heruntergeladen oder zusätzliche Kosten verursacht hätte. Diesen Nachweis sei der Arbeitgeber aber schuldig geblieben.

Im Übrigen habe der Angestellte in den meisten Fällen nur seinen Kontostand bei der Bank abgefragt. Das habe jeweils nur etwa 20 Sekunden gedauert. Als Surfen im Internet lasse sich das noch nicht bezeichnen. Auch spreche gegen eine Kündigung, dass der Inhalt der aufgerufenen Seiten harmlos gewesen sei.

Nach Angaben des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz ist der Kläger seit Oktober 1991 als Mitarbeiter im Umbruch bei dem Unternehmen beschäftigt. Er ist 1968 geboren, verheiratet und zu 50 Prozent schwerbehindert. Sein Bruttomonatslohn wird mit 2.735 Euro angegeben.

Bei seinem Arbeitgeber handelt es sich um ein Unternehmen, das mit rund 100 Arbeitnehmern Wochenzeitungen mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung verlegt und druckt. (cvf)
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