Die Mindestlohnkommission hat entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben. Die Reaktionen darauf fallen erwartungsgemäß sehr unterschiedlich aus.
Ab dem 1. Januar 2019 soll der Mindestlohn auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 nochmals auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben werden.
Der Bundesverband Druck und Medien kritisiert diese Maßnahme: "Es verwundert doch sehr, dass die Mindestlohnkommission sich nicht an die von ihr selbst aufgestellten Regeln zur Anpassung des Mindestlohns hält. Warum die Kommission den Mindestlohn vorzeitig ein weiteres Mal erhöht und sich dabei auf Tarifabschlüsse stützt, die gerade nicht in den beiden vorhergehenden Kalenderjahren liegen, ist nicht nachvollziehbar", so Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Druck und Medien. Die Mindestlohnkommission müsse sich bewusst machen, dass sie keine Tarifverhandlungen führt. Diese seien den Sozialpartnern vorbehalten.
Bereits im März hatte der bvdm im Rahmen seiner Stellungnahme als Sachverständiger gegenüber der Mindestlohnkommission darauf hingewiesen, dass bereits eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro für einige Betriebe der Branche schwierig umzusetzen sei. "Die jetzt vorgesehene vorzeitige Anhebung auf 9,35 Euro pro Stunde könnte für einige Betriebe sogar existenzbedrohend sein", kritisiert Deimel. "Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, bei der Anpassung des Mindestlohns branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen", sagt der Hauptgeschäftsführer. "Die Lohnentwicklung darf sich nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung einer Branche abkoppeln."
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt dagegen, dass der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst doch noch Eingang in die heute beschlossene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes gefunden habe. "So konnten in zwei Stufen 9,35 Euro erreicht werden", sagt der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske.
Dies mache deutlich, wie wichtig gewerkschaftliches Handeln für die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes sei, so Bsirske. Der Vorsitzende weiter: "Jetzt heißt es, wirksam gegen diejenigen vorzugehen, die den gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unterlaufen. Das ist kein Kavaliersdelikt. Das ist Rechtsbruch! Die Politik muss durch schärfere Kontrollen klarmachen: Der gesetzliche Mindestlohn darf nicht unterschritten werden. Unternehmer, die das tun, sind Rechtsbrecher und werden hart bestraft." (kü)
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