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News / Anhörung zum Kündigungsschutz
28.06.2010  Wirtschaft
Anhörung zum Kündigungsschutz
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales berät heute über "Bagatellkündigungen" und Arbeitnehmerüberlassung. Als Sachverständige geladen sind Vertreter der Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Verbände, Juristen und Wissenschaftler.
Am heutigen Montag beschäftigt sich der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales mit zwei arbeitsrechtlichen Themen, die für viele Betriebe weitreichende Folgen haben können. Zunächst geht es um die so genannte Bagatellkündigung, also die fristlose Kündigung trotz eines nur unbedeutenden wirtschaftlichen Schadens. Im Anschluss steht das Thema Arbeitnehmerüberlassung (auch als Leiharbeit bekannt) auf dem Programm. Anlass sind Gesetzesinitiativen der Oppositionsparteien, die jede zu beiden Themen jeweils ein eigenes Gesetz eingebracht haben.

Als Sachverständige zum Thema Bagatellkündigung sind eingeladen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), die Bundesrechtsanwaltskammer, der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit (BRA) sowie die Einzelsachverständigen Gregor Thüsing, Mona Frias-Rodriguez, Achim Klueß, Benedikt Hopmann und Klaus Dörre.

Zum Thema Leiharbeit hört der Ausschuss als Sachverständige den DGB, den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands, die Bundesagentur für Arbeit, die BDA, den Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, den Bundesverband Deutscher Dienstleistungsunternehmen, den Bundesverband Zeitarbeit. Zudem sind die Einzelsachverständigen Claudia Weinkopf, Norbert Lenhard, Markus Breitscheidel und Klaus Dörre geladen.
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