Wie lassen sich Lebensmittelverpackungen sicher herstellen?
Zu den vielfältigen Ansprüchen an eine Lebensmittelverpackung kommen heute mehr und mehr Aspekte des Verbraucherschutzes. Bedingt durch die Globalisierung der Märkte werden die lebensmittelrechtlichen Anforderungen für Verpackungsmaterialien für Lebensmittel immer unüberschaubarer. Oberstes Ziel jeder nationalen und europäischen Gesetzgebung ist der Schutz des Verbrauchers vor Beeinträchtigung der Gesundheit. Die Unübersichtlichkeit wird verstärkt, weil sowohl landesspezifische Gesetze und Regelungen als auch Verordnungen und Regelungen bzw. Empfehlungen der EU beachtet werden müssen.
Alle Regelungen, sowohl die nationalen wie die europäischen, unterliegen einem Grundsatz: Von der Verpackung darf kein stofflicher Übergang auf das Lebensmittel erfolgen, es sei denn die Stoffe sind zugelassen oder unbedenklich, oder die Konzentration der Migranten liegt unterhalb eines festgesetzten Limits.
GMP – good manufacturing practices oder gute Herstellungspraxis – ist ein Managementwerkzeug für die Verhinderung von Migration, organoleptischen Veränderungen und Verunreinigungen sowie die Einhaltung der wichtigsten Anforderungen an Verpackungen. Die rechtliche Grundlage für eine GMP ist in der EU-Verordnung 2023/2006 festgelegt.
GMP funktioniert nur, wenn die gesamte Prozesskette so zusammenarbeitet bzw. optimiert ist, dass unerlaubte Wechselwirkungen nicht stattfinden können.
Die Sicherstellung erfolgt
1. durch einen lückenlosen Informationsfluss innerhalb der Prozesskette
2. sowie durch die Überwachung der einzelnen Herstellungsschritte mit einem geeigneten Qualitätssicherungssystem.
Die Prozesskette erstreckt sich in einer Richtung vom Auftraggeber (Markenartikelhersteller) über einen evtl. vorhandenen Verpacker zum Packmittelhersteller bzw. Drucker. In der anderen Richtung sind die Zulieferfirmen vor allem für Bedruckstoff, Klebstoffe, Farben, Lacke und Feuchtmittelzusätze zu berücksichtigen.
Mehr über die rechtliche Seite von Lebensmittelverpackungen in der Fachschulung „Druckerzeugnisse für den Lebensmittel- und Genussmittelbereich“ am 29. Juni 2010 in München.