Strafanzeige gegen Geschäftsführer
Beim Online-Drucker Flyeralarm hängt der Haussegen schief. Gegen die Geschäftsführer Thorsten Fischer und Tanja Hammerl wurde Strafanzeige eingereicht, weil das Unternehmen die Gründung eines Betriebsrats behindert haben soll. Die Geschäftsführung reagierte mit einer Gegen-Strafanzeige.
Wie Druck&Medien erfuhr, wurde die Strafanzeige gegen die Flyeralarm-Geschäftsführer Thorsten Fischer und Tanja Hammerl bereits Ende Mai von der Gewerkschaft Ver.di eingereicht. Nach Angaben des Würzburger Ver.di-Bezirksgeschäftsführers Gerald Burkard geschah dies, weil die Geschäftsführer mit der Behinderung einer Betriebsratswahl gegen geltende Gesetze verstoßen haben sollen.
Hintergrund: Laut Ver.di hatte die Gewerkschaft Anfang Oktober vergangenen Jahres auf Initiative von Flyeralarm-Mitarbeitern zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Auf dieser Veranstaltung informierte Gewerkschaftssekretär Peter Baumann darüber, welche Aspekte bei der Wahl eines Betriebsrats zu beachten sind.
Zu diesem Zeitpunkt jedoch hatte die Geschäftsführung nach Informationen von Ver.di längst eine Umstrukturierung des Unternehmens in die Wege geleitet. Das Ergebnis wurde laut Ver.di erst im April 2009 kommuniziert: Die GmbH war in vier Betriebe gespalten worden, und zwar bereits im Sommer 2008.
Laut Ver.di kündigte das süddeutsche Unternehmen mit Niederlassungen in München, Dresden und Düsseldorf außerdem mehreren Mitarbeitern, die durch gewerkschaftliches Engagement aufgefallen waren. Eine der Kündigungen wurde laut Ver.di-Vertreter Gerald Burkard zwischenzeitlich juristisch abgeschmettert.
**break**Nach Angaben von Flyeralarm-Anwalt Eckard L. Pongratz sind die Vorwürfe nicht zutreffend. Auf der Website www.blog-wuerzburg.de wird der Jurist mit der Aussage zitiert, es habe keine Aktionen gegen Mitarbeiter gegeben, die an der Veranstaltung im Oktober 2008 teilgenommen hatten. Im Übrigen herrsche bei Flyeralarm ein "sehr harmonischer Umgangston".
Die Geschäftsführung selbst wollte sich auf Anfrage von Druck&Medien zu den Vorgängen nicht zu äußern. Nach Informationen von Druck&Medien hat sie jedoch ihrerseits Strafanzeige gegen Ver.di eingereicht.
Diese Strafanzeige bezog sich auf ein Ver.di-Flugblatt mit dem Titel "Flyeralarm - Feueralarm", in dem die Vorgänge in dem Unternehmen noch einmal detailiert angesprochen werden. Aufgrund der Anzeige wurde ein Verfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet, das nach Angaben von Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder von der Staatsanwaltschaft Würzburg inzwischen jedoch wieder eingestellt wurde.
Geuder gegenüber Druck&Medien: "Die Äußerungen in dem Flugblatt waren durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, juristisch sind sie nicht zu beanstanden." Das Verfahren aufgrund der Strafanzeige gegen Flyeralarm dagegen wurde nicht eingestellt, hier laufen die Ermittlungen weiter.
Flyeralarm wurde 2002 gegründet und hat sich auf die Herstellung, Weiterverarbeitung und den Vertrieb häufig genutzter Druckprodukte spezialisiert. Insgesamt werden aktuell mehr als 500 Produkte mit unterschiedlichen Formaten und Grammaturen angeboten. Mit derzeit rund 600 Mitarbeitern zählt das Unternehmen nach eigenen Angaben in Deutschland zu den führenden Online-Druckereien mit eigener Produktion.
Die Produktion der Druckprodukte erfolgt im Offsetdruck. Gedruckt wird auf Maschinen neuester Generation der Koenig & Bauer AG. Für den Druck von Klein- und Sonderauflagen stehen Digitaldruckmaschinen aus dem Hause Kodak zur Verfügung. Alle Druckprodukte werden hausintern weiterverarbeitet.
Für 2006 meldete das Unternehmen mit Hauptsitz in Greußenheim bei Würzburg (Landkreis Main-Spessart) eine Bilanzsumme von 5,85 Millionen Euro und ein bereinigtes Vorsteuer-Ergebnis von 3,08 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten wurden mit rund 2,5 Millionen Euro beziffert.
Clemens von Frentz