Die Bundesregierung hat den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert: Eine Broschüre des Bundesverbands Druck und Medien greift die Änderungen auf.
DIe Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld wurde auf maximal 24 Monate ausgedehnt. Das gilt für alle Arbeitnehmer, bei denen bis Ende des Jahres Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsteht.
Ab dem siebten Monat werden zudem die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Zusätzlich kann auf Antrag des Arbeitgebers bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit von drei Monaten und mehr eine erneute Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit entfallen. In diesen Fällen läuft die Bezugsfrist ohne Unterbrechung weiter.
Alle Neuregelungen gelten rückwirkend zum Anfang dieses Monats. Der Bundesverband Druck und Medien hat sie in seinen Leitfaden zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld aufgenommen. Er kann bei den Druck- und Medienverbänden oder im Internet unter
www.point-online.de bestellt werden. (kü)