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25.04.2017  Wirtschaft
Millionenschwere Staatshilfe bewilligt
Der Lenkungsausschuss des Krisen-Hilfeprogramms "Wirtschaftsfonds Deutschland" beschloss am Mittwoch-Abend, dem Antrag der Heidelberger Druckmaschinen AG auf staatliche Unterstützung zuzustimmen. Dies teilte das Wirtschaftsministerium nach der Sitzung des Gremiums mit.
Zum Umfang der bewilligten Hilfen gab es bislang aus Berlin keine konkreten Angaben. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hatte die Heidelberger Druckmaschinen AG Interesse an einer Staatsbürgschaft von 400 Millionen Euro und einem KfW-Kredit von 300 Millionen Euro bekundet.

Der Börsenkurs der Heidelberg-Aktie reagierte auf die Nachricht mit einer deutlichen Aufwärtsbewegung. Am Donnerstag ging das Papier gegen 17.30 Uhr mit 6,11 Euro aus dem Xetra-Handel - ein Plus von 3,04 Prozent im Vergleich zum Schlusskurs des Vortages. Damit ist der Börsenwert des Unternehmens, der Anfang des Jahres vorübergehend unter 300 Millionen Euro gefallen war, wieder auf rund 500 Millionen Euro gestiegen.

Der Wirtschaftsfonds Deutschland ist ein kombiniertes Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung, das ein Volumen von insgesamt 115 Milliarden Euro hat. Anträge auf KfW-Kredite und auf Großbürgschaften des Bundes, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder die von grundsätzlicher Bedeutung sind, werden dem "Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" zur Entscheidung vorgelegt. Diesem Gremium gehört auf Staatssekretärsebene je ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums (Vorsitz), des Bundesfinanzministeriums und des Bundesjustizministeriums sowie ein Vertreter des Bundeskanzleramtes an.

Der Lenkungsausschuss trifft seine Entscheidung über die Förderungswürdigkeit des Unternehmens auf der Basis einer Reihe von Kriterien. So kommt es insbesondere darauf an, dass das betroffene Unternehmen nach einer Beruhigung der wirtschaftlichen Krise ohne staatliche Hilfe auskommt, die beantragte Finanzierung damit nur vorübergehender Natur ist sowie keine dauerhaften und gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten sind.

Außerdem ist Voraussetzung, dass alle anderen Möglichkeiten der Finanzierung ausgeschöpft sind. Dementsprechend hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung aufgefordert, dass Unternehmen mit Kapitalmarktzugang als Antragsteller ausgeschlossen werden, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Darüber hinaus dürfen keine Unternehmensanleihen verbürgt werden.

Diese Einschränkungen schließen aber keine Unternehmen aus. Selbst börsennotierte Dax- oder MDax-Konzerne (wie die Heidelberger Druckmaschinen AG) können unterstützt werden, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind und andere Finanzierungsoptionen vorübergehend nicht bestehen.

Der "Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" entscheidet abschließend. Fälle, in denen die zu übernehmende Eventualverpflichtung 300 Mio. Euro oder mehr beträgt, werden dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorab vorgelegt.

Clemens von Frentz
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