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27.04.2009  Wirtschaft
Juristischer Sieg über Technotrans
Fünf Jahre nach dem gescheiterten Fusionsversuch von Baldwin und Technotrans hat der Karlsruher Bundesgerichtshof nun in einem Patentstreit zwischen beiden Firmen zugunsten von Baldwin entschieden. Dem Verlierer des Verfahrens droht eine Schadenersatzforderung in Höhe von über 30 Millionen Euro.
Wie die Baldwin Technology Company meldet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 21. April ein Patent der Baldwin Germany GmbH (Europäisches Patent Nr. 0 602 312) in geringfügig modifizierter Form (betreffend die Patentansprüche 1 und 6) bestätigt. Damit wurde laut Baldwin die von der Technotrans AG eingereichte Nichtigkeitsberufung zurückgewiesen.

Der erfinderische Kern des Baldwin-Patents für ein Druckmaschinen-Temperierungssystem wurde damit im vollen Umfang bestätigt. Durch dieses Urteil wird der Beschluss des Bundespatentgerichts in München vom Juli 2004 aufrechterhalten. Auch in diesem Prozess wurde die von Technotrans eingereichte Nichtigkeitsklage zurückgewiesen.

Das BGH-Urteil steht im Zusammenhang mit dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom November 2002. Das OLG kam damals zu dem Ergebnis, dass die Technotrans AG Baldwin’s Europäisches Patent 0 602 312 verletzt hat; eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Technotrans hatte sich dagegen gewehrt und beim BGH beantragt, die Revision gegen das OLG-Urteil trotzdem zuzulassen. Der Bundesgerichtshof setzte eine Entscheidung über die Zulassung der Revision in dem Verletzungsprozess bis zum Abschluss des Nichtigkeitsberufungsverfahrens aus.

Die Rechtsgültigkeit dieses Baldwin-Patents wurde nun laut Baldwin vom höchsten Zivilgericht in Deutschland bestätigt. Das Urteil ist endgültig.

**break**Vorbehaltlich einer für Baldwin günstigen Entscheidung des BGH zur Nichtzulassung einer Revision gegen das Urteil des OLG Düsseldorf beabsichtigt Baldwin, seine Schadenersatzansprüche gegen die Technotrans AG in der Höhe von 32,7 Millionen Euro im vollen Umfang geltend zu machen.

Mit dem BGH-Urteil ist ein neuer Höhepunkt in der Auseinandersetzung zwischen den beiden Unternehmen erreicht, die vor wenigen Jahren noch fusionieren wollten.

Beide Firmen hatten im Dezember 2003 eine Absichtserklärung (Letter of Intent) unterzeichnet, nach der Technotrans zum Barpreis von 2,50 Dollar je Aktie sämtliche Stamm- und Mehrfachstimmrechtsaktien von Baldwin übernehmen sollte. Bei einem Bestand von 15 Millionen Aktien (davon 12,83 Millionen im Freiverkehr) ging es damit um eine Summe von 37,5 Millionen Dollar.

Die Höhe des Preises war es dann aber offenbar, die den Deal scheitern ließ. Ende Januar 2004 erklärte der Technotrans-Vorstand überraschend, man sei "nicht bereit, mehr als 2,50 Dollar je Aktie für den Kauf von Baldwin zu zahlen." Unmittelbar zuvor hatte Baldwin mitgeteilt, man wolle die geplante Transaktion nicht weiter verfolgen.

Technotrans hatte im Geschäftsjahr 2002 mit rund 600 Mitarbeitern 117 Millionen Euro umgesetzt und dabei einen Überschuss von 2,6 Millionen Euro erzielt. Die in Shelton im US-Bundesstaat Connecticut ansässige Baldwin beschäftigte im Geschäftsjahr 2002/03 533 Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 134,2 Millionen Dollar. (red)
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