Wichtiges Patentverfahren gewonnen
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf betrifft den israelischen Hersteller VIM Technologies, die deutsche Reinsch Handel und Dienstleistung GmbH sowie deren Eigentümer. Sie müssen alle Verkäufe von VIM-Druckplatten, die Gegenstand des von Presstek angestrengten Verfahrens sind, einstellen.
Nach Angaben von Presstek entschied das Gericht, dass die von VIM angebotenen Druckplatten Di-R-28, Di-R-36, Dp-R-28 und Dp-R-36 den deutschen Teil des europäischen Patents 0 580 393 B1 von Presstek verletzen; gleichzeitig wurden die Nichtigkeitsargumente, die VIM in einer beim Bundespatentgericht München anhängigen separaten Nichtigkeitsklage vorgebracht hat, zurückgewiesen.
Darüber hinaus wurden VIM, die Reinsch Handel und Dienstleistung GmbH und Andreas Reinsch vom Gericht angewiesen, Presstek sämtliche Werbe- und Verkaufsinformationen zu den VIM-Verkäufen in Deutschland zu übermitteln. Darin eingeschlossen sind die Namen der Käufer, Preise, Mengen, Kosten und die aus den Verkäufen erzielten Gewinne, um Presstek in die Lage zu versetzen, den Schadenersatz zu berechnen.
Das Urteil wird nach Zustellung an die Beklagten rechtswirksam. Obwohl gegen das Urteil die Einlegung von Rechtsmitteln möglich ist, kann Presstek es gegen Leistung einer Sicherheit vorläufig vollstrecken. Die bereits erwähnte Nichtigkeitsklage, die VIM gegen Presstek eingereicht hatte, bleibt anhängig.
**break**Presstek-Syndikus James R. Van Horn kommentierte das Urteil mit den Worten: "Das ist ein wichtiger Sieg im Rahmen der laufenden Anstrengungen von Presstek zur Wahrung seines wertvollen und rechtlich geschützten geistigen Eigentums. (…) Dieses Urteil sollte als Warnung dienen, dass der Kauf und die Nutzung von VIM-Produkten Patentrechte verletzen und das Risiko einer erheblichen Haftpflicht bergen."
Neben diesem Verfahren in Europa hatte Presstek im Februar 2008 bei der International Trade Commission (ITC) eine Klage gegen den israelischen Druckplattenhersteller VIM Technologies, Ltd. und dessen Produktionspartner Hanita Coatings RCA, Ltd. wegen Verletzung seiner Patent- und Markenrechte eingereicht. Außerdem wurden gegen die vier in den USA ansässigen Händler von VIM-Produkten Spicers Paper, Inc., Guaranteed Service & Supplies, Inc., Ohio Graphco Inc. und Recognition Systems Inc. sowie gegen den kanadischen Händler AteCe Canada Klage erhoben.
Mit dem Unternehmen Ohio Graphco, Inc., das sich einverstanden erklärte, den Verkauf des VIM-Produkts einzustellen und an der Untersuchung der ITC mitzuarbeiten, schloss Presstek einen Vergleich. Das Unternehmen möchte bei der ITC in einer Verhandlung, die am 22. April begann, unter anderem erreichen, dass die ITC eine Verfügung zum Verbot der Einfuhr und des Verkaufs der VIM-Druckplatten in den USA erlässt. Eine solche Verfügung würde vom amerikanischen Zoll an den Grenzen der USA durchgesetzt werden.
Am 30. März erließ das US-amerikanische Bezirksgericht von New Hampshire im Rahmen eines Vergleichs in einer separaten, von Presstek gegen den VIM-Händler Prograf Digital Service und dessen Präsidenten, Joseph Musgrave, angestrengten Klage, eine einstweilige Verfügung gegen Prograf und Musgrave, die ihnen den Verkauf von VIM-Druckplatten verbietet. (red)