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28.04.2017  Wirtschaft
bvdm protestiert gegen Gesetzreform
Die geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes hätte nach Ansicht des Bundesverbandes Druck und Medien negative Folgen für die Grafische Industrie. bvdm-Hauptgeschäftsführer Thomas Mayer hofft auf ein Einlenken der Regierung.
Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und die Betriebe der deutschen Druck- und Medienindustrie wenden sich vehement gegen die geplante Einschränkung des Listenprivileges beim Adresshandel im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Neben Gesprächen des bvdm mit der Politik auf Bundesebene appellieren derzeit flächendeckend die Betriebe an ihre Wahlkreisabgeordneten im Bund, die gravierenden Folgen der geplanten Gesetzesänderung für die einzelnen Betriebe zu bedenken.

Gegenstand des Streits ist das so genannte "Listenprivileg" nach Paragraf 28 Abs. 3 Nr. 2a BDSG. Das Listenprivileg ist eine Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht, die es erlaubt, personenbezogene Daten zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Eine Zustimmung des Betroffenen war dabei nicht erforderlich. Das Listenprivileg liefert somit unter anderem die Rechtsgrundlage für den Adresshandel.

Damit könnte jedoch bald Schluss sein, denn am 10. Dezember 2008 beschloss nun das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des BDSG. Gemäß diesem Entwurf, der am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, wird das Listenprivileg abgeschafft. Daten dürfen dann nur noch weitergegeben und für Werbung genutzt werden, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat. Aus der "Opt-out"- wird so eine "Opt-in"-Lösung. Für die Umstellung ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen.

**break** bvdm-Hauptgeschäftsführer Thomas Mayer: "Die Druckunternehmen in Deutschland leben zu einem großen Teil von personalisierter Werbung, ohne die ein für werbetreibende Unternehmen lebenswichtiges, gezieltes Ansprechen potenzieller Kunden kaum mehr möglich ist. Wird die Nutzung von reinen Adressdaten für Werbezwecke künftig von der ausdrücklichen Einwilligung Betroffener abhängig gemacht, ist die direkte postalische Ansprache potenzieller Neukunden faktisch nicht mehr möglich."

Die Konsequenz: Der Markt für Werbedrucksachen würde vermutlich einbrechen. Der gesamten Branche drohen damit weitere erhebliche Umsatzeinbußen. Mayer: "Die geplante Gesetzesänderung hat gravierende Folgen für unsere Unternehmen und deren Beschäftigen."

Dabei stellt der bvdm klar: Der Verband hat – gemeinsam mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW – den kriminellen Umgang mit Kundendaten immer verurteilt, zugleich aber auch darauf hingewiesen, dass mit einem Verbot des Adresshandels Datenmissbrauch nicht zu verhindern ist.

Die der Politik vorgestellten Alternativen für eine erhöhte Transparenz und Aufklärung für Verbraucher blieben laut bvdm bisher ungehört. Nun hofft der bvdm und die Betriebe mit ihren gemeinsamen Aktionen auf ein Einlenken der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf wird im März und April im Bundestag beraten.

Mayer: "Ein Fehlverhalten 'schwarzer Schafe' darf nicht dazu führen, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, die ganze Branchen in mitunter existenzgefährdender Weise bedrohen." (red)
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