Hohe Strafe für Verkaufsleiter
Wegen gewerbsmäßiger Untreue in über 200 Fällen verurteilte das Freiburger Landgericht einen 41-jährigen Ex-Mitarbeiter von OZ-Geschäftsführer Michael Medweth zu zwei Jahren Gefängnis. Die Strafe wird gegen Zahlung einer Auflage von 80.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Mit ihm wurden fünf Mitangeklagte verurteilt.
Der Angeklagte, der seine Karriere als gelernter Industriebuchbinder begann, hatte insgesamt rund zehn Jahre bei der OZ Druck & Medien GmbH in Rheinfelden gearbeitet. 1995 eingestellt, wurde er bereits 1999 Verkaufsleiter für den Einkauf und erhielt Prokura.
Offenbar machte er zunächst gute Arbeit, denn bald übertrug man ihm die Zuständigkeit für alle freien Handelsvertreter, womit er auch die Verantwortung für Vertragsabschlüsse und Vereinbarungen über Provisionszahlungen übernahm. Gleichzeitig erhöhte sich sein Gehalt sukzessive von 95.000 auf rund 120.000 Euro.
Dennoch begann der Mitarbeiter bereits im Jahr 2002, systematisch in die eigene Tasche zu wirtschaften. Wie er vor dem Landgericht zugab, vereinbarte er mit seinen Mitangeklagten Provisionszahlungen für Druckaufträge, die er ihnen im Namen seines Arbeitgebers zukommen ließ.
Diese überhöhten Provisionen brachte er so geschickt in die Kalkulationen ein, dass sie zunächst bei Kontrollen nicht auffielen – obwohl er die Angebote einiger Vertragspartner um bis zu 30 Prozent erhöhte. Für den "Transfer" der Provisionszahlungen wurde eigens eine Firma gegründet, die auf den Namen seiner Ehefrau eingetragen war.
Vor Gericht zu den Motiven seiner Betrügerei befragt, erklärte der ehemalige Verkaufsleiter, seinerzeit viel für das Unternehmen geleistet zu haben. Daher habe er "ein Stück vom Kuchen genommen".
**break**Geschäftsführer Michael Medweth, der mit dem Täter und seiner Familie zeitweilig gut befreundet gewesen war, zeigte sich im Gerichtssaal schockiert. Die "Badische Zeitung" zitiert ihn mit den Worten: "Es war die schlimmste Situation in meinem beruflichen Leben. Ich fühlte mich von meinem Verkaufsleiter extrem hintergangen."
Die Höhe des Schadens liegt nach seinen Angaben bei rund einer Million Euro. Wegen Verjährung legte die Staatsanwaltschaft ihrer Klageschrift allerdings nur einen Schaden von etwa 400.000 Euro zugrunde.
Einen Teil davon hat der ehemalige Mitarbeiter inzwischen laut Medweth beglichen. Über einen außergerichtlichen Vergleich zahlte er insgesamt 680.000 Euro, die noch ausstehende Summe von 300.000 Euro will OZ-Chef Medweth bei einigen der Mitangeklagten einfordern.
Vier von ihnen wurden am gleichen Tag wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. Einer muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 80 Euro zahlen, die anderen erhielten Bewährungsstrafen zwischen acht und zehn Monaten sowie Geldauflagen zwischen 7.500 und 40.000 Euro.
Das Verfahren gegen einen weiteren Mitangeklagten, der für einen Druckbetrieb in der Schweiz tätig ist, wurde vom Gericht abgetrennt. Der 57-jährige Geschäftsmann erhielt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt und eine Geldbuße von 25.000 Euro.
Aufgeflogen war der Eidgenosse, nachdem OZ-Chef Medweth eigene Nachforschungen aufgenommen und die Schweizer Druckerei kontaktiert hatte. Dabei gab der Geschäftsführer zu, seit Anfang 2003 Provisionen für Aufträge von OZ-Druck gezahlt zu haben.
Dass es dabei nicht mit rechten Dingen zuging, war ihm nach eigenen Angaben bald klar. Dennoch leistete er die geforderten Zahlungen, was vom Gericht als Beihilfe zur Untreue in acht Fällen gewertet wurde.
Clemens von Frentz