Infos zum Thema Kurzarbeit
Mehr als 60 Teilnehmer aus Druck- und Medienbetrieben in Nordrhein-Westfalen folgten am Montag der Einladung des Verbands Druck+Medien NRW, sich über Kurzarbeit informieren zu lassen.
Nicht nur die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die mittlerweile auch die Druck- und Medienbranche erreicht, sondern auch der anhaltende Preiskampf führen immer häufiger zu Auftragsverlusten und Produktionsrückgängen. Wenn zu erwarten ist, dass derartige Situationen nur vorübergehender Natur sind und somit im Personalbereich nicht ein dauerhafter Arbeitsplatzverlust die Folge sein muss, kann durch Kurzarbeit einerseits eine zeitweilige Kostensenkung im Personalbereich und andererseits die Sicherung von Arbeitsplätzen erreicht werden.
Kurzarbeit ist die Verkürzung der Arbeitszeit oder der planmäßige Ausfall von Arbeitstagen aus betrieblichen Gründen. Zum Ausgleich für den Verlust durch das gekürzte Arbeitsentgelt gewähren die Agenturen für Arbeit den von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein sogenanntes Kurzarbeitergeld.
Grund genug für den Verband Druck+Medien NRW, eine ausführliche Informationsveranstaltung zum Thema anzubieten. Rechtsanwalt Hans-Wilhelm Köster, Geschäftsführer der Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW, sowie die VDM-NRW-Anwälte Wolfgang Kampermann, Peter Möbius und Horst Feldt referierten und informierten über die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen sowie die arbeitsrechtlichen Modalitäten der Durchführung von Kurzarbeit und der Gewährung von Kurzarbeitergeld.
Die Referenten beschrieben auch unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfahrungen, wie Kurzarbeit sowohl im Verhältnis zur Belegschaft als auch im Verhältnis zur Agentur für Arbeit zu vereinbaren beziehungsweise anzumelden ist. Es wurden Berechnungsbeispiele zur Höhe des Kurzarbeitergeldes dargestellt und die vielfältigen Möglichkeiten der Kurzarbeit erörtert.
Hans-Wilhelm Köster berichtete zudem über seine Erkenntnisse in anderen Industriebereichen, die zum Teil bereits stark von Kurzarbeit betroffen sind und über die positiv zu bewertende Zusammenarbeit mit den jeweils örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit. Die Diskussionen mit den Teilnehmern zeigten, dass auch bei den Mitgliedsbetrieben inzwischen die positiven Aspekte von Kurzarbeit erkannt wurden. (red)