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News / Informationen zur Künstlersozialabgabe
27.04.2017  Wirtschaft
Informationen zur Künstlersozialabgabe
Auf der Veranstaltung "Künstlersozialabgabe – Der Prüfer im Dienst", die am 21. Januar in Hamburg stattfindet, geben zwei Prüfer der Rentenversicherung Hamburg Einblick in die Abgabeverpflichtung der Unternehmen.
Bereits seit dem Juni 2007 gelten einschneidende Neuerungen in der Künstlersozialversicherung, die für die betriebliche Praxis von entscheidender Bedeutung sind. In der Praxis bringt jedoch allein die Feststellung der Abgabeverpflichtung insbesondere im Bereich der "untypischen Verwertungen" noch immer Probleme mit sich.

Von der Abgabepflicht für Künstler sind sämtliche Unternehmen der Druck- und Medienindustrie betroffen, die für die Gestaltung von Werbematerialien regelmäßig zum Beispiel selbstständige Fotografen, Grafiker, Webdesigner und Autoren beauftragen.

Die Referenten erläutern, was die Künstlersozialabgabe ist, wer sie für wen bezahlen muss, wie das Abgabeverfahren funktioniert und was die Unternehmen melden und aufzeichnen müssen.

Die Durchführung des Seminars, das am 21. Januar um 16.00 Uhr im Kompetenzzentrum VDM Nord e.V. in der Gaußstraße 190 in Hamburg beginnt, übernimmt die Upgrade Gesellschaft für Medien, Beratung, Training mbH. Anmeldungen werden bis zum 15 Januar erbeten (www.vdnord.de), die Teilnahme kostet für Nichtmitglieder 80 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. (ila)

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