Das neue Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Sanierung von Unternehmen der Druck- und Verlagsindustrie. Überschuldete Unternehmer müssen nicht mehr automatisch den Gang zum Amtsgericht antreten.
Gute Nachrichten für Unternehmen, die momentan in einer Krise stecken: Dank des neuen Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) ist eine Überschuldung - anders als bislang - kein Insolvenzgrund mehr, sofern eine positive Fortführungsprognose vorliegt. Darauf weist der Hamburger Unternehmensberater Michael Apenberg hin.
Apenberg: "Unternehmer müssen nicht mehr automatisch binnen drei Wochen Insolvenz anmelden, wenn das Unternehmen überschuldet ist." Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Nun gilt: Ist die Fortführungsprognose positiv, müssen Geschäftsführer oder Vorstände auch bei einer rechnerischen Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen. "Die Prognose sollte jedoch auf der Basis einer sorgfältigen und realistischen Unternehmens- und Liquiditätsplanung erstellt werden", so Apenberg. "Erweist sich die Planung im Nachgang als unhaltbar, droht den Managern eine Haftung wegen Insolvenzverschleppung."
Apenberg, der einschlägige Erfahrungen mit Insolvenzen in der Druckbranche hat, empfiehlt betroffenen Verlagen und Druckereien, zu prüfen, ob die neuen Regelungen eine vorinsolvenzliche Sanierung ermöglichen und die Zeit zur Gesundung des Unternehmens genutzt werden kann. Nach Meinung des Hamburger Beraters wird die neue Überschuldungsregel vermutlich nur befristet gelten, bis das neue Finanzmarktstabilisierungsgesetz Ende 2010 ausläuft.
Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz steht unter
www.apenberg.de in der Rubrik Publikationen zum Download bereit. (cvf)