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14.11.2008  Wirtschaft
Vistaprint-Patent ist nichtig
Der Web-to-Print-Dienstleister Unitedprint hat gegen ein umstrittenes Patent von Vistaprint geklagt. Nun wurde es vom Bundespatentgericht aufgehoben.
Unter der sperrigen Registernummer "EP 0852359 B1[1]" hatte sich das Unternehmen Vistaprint ein weitreichendes Europäisches Patent gesichert, das es Mitbewerbern sehr erschwerte mit den Angeboten der Online-Druckerei mitzuhalten.

Nachdem das Landgericht Düsseldorf dieses Patent mit Urteil vom 31. Juli 2007 die Gültigkeit und Wirksamkeit dieses Patents bestätigt hatte, entschied nun das Bundespatentgericht auf Antrag der unitedprint.com SE anders und erklärte das Patent wegen "fehlender erfinderischer Leistung" für nichtig.

Unitedprint betreibt die Portale Print24 und Unitedprint und erbringt ebenfalls die Leistungen einer Online-Druckerei.

Inhaltlich ging es in dem 2004 erteilten Patent um "Verfahren und Vorrichtung zur Erstellung einer Druckvorlage".  Vistaprint hatte bereits gegen Unitedprint und andere Dienstleister wegen Patentrechtsverletzungen geklagt.
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