Der Scheufelen Wandkalender 2009 mit dem Titel "Feuer, Wasser, Erde, Luft und Liebe" erhielt auf der 59. internationalen Kalenderschau in Stuttgart eine silberne Auszeichnung.
Der Preis wurde am 22. Januar von Roland Bertsch, Mitglied der Jury des graphischen Klubs Stuttgart, und vom baden-württembergischen Wirtschaftsminister Ernst Pfister überreicht. Ulrich Scheufelen, Scheufelen-Marketingleiterin Irmgard Glanz und die Partner des Gemeinschaftsprojektes - Graphische Betriebe Eberl Immenstadt, Verlag Hermann Schmidt Mainz und Universitätsdruckerei H. Schmidt Mainz - nahmen den Preis gemeinsam mit den Designern der Agentur Strichpunkt entgegen.
Der Kalender erhielt außerdem den Award of Excellence, der in diesem Jahr erstmals vergeben wurde. Die Jury würdigte damit den Scheufelen-Kalender in der Bewertungskategorie "Ausgezeichnetes Grafik-Design".
Der Wandkalender setzt sowohl gestalterisch wie auch drucktechnisch einzigartige Akzente. Jedes der 2009 Exemplare ist von Ulrich Scheufelen handsigniert und stellt ein Unikat dar. Ermöglicht wird dies durch die fünf Elemente Feuer, Wasser, Erde, Luft und Liebe, dargestellt mit jeweils zwölf verschiedenen Motiven.
Jedes einzelne Kalenderblatt wurde zum Unikat durch die Kombination der fünf Druck- und Veredelungsgänge sowie durch permanentes Umschichten der Papierbogen. Aus den fünf Elementen mit jeweils 12 Motiven und 12 Monats-Kalendarien ergeben sich rein rechnerisch zwölf hoch sechs (also 2.985.984) Kombinationsmöglichkeiten.
Davon wurden 57.600 Variationen gedruckt und 24.108 Blätter für die Kalender ausgewählt. 80 Druckstunden waren erforderlich und weitere 160 Stunden für das Umsortieren der Papierbogen, ehe das Werk fertig war.
Der außergewöhnliche Wandschmuck wird über den Verlag Hermann Schmidt Mainz (
http://www.typografie.de) zum Preis von 100 Euro verkauft. Der Erlös kommt dem Nachwuchs der Druck- und Medienbranche zugute: Mit dem Kauf wird ein Gutschein erworben, der zur kostenfreien Teilnahme an einem Fortbildungssymposium in der Papierfabrik Scheufelen am 8. Mai 2009 berechtigt. (red)