Gericht erzwingt Namenswechsel
Die im Jahre 2000 privatisierte Bundesdruckerei muss ihren Namen am Jahresende ändern.
Das Oberlandesgericht München (OLG) erklärte die Bezeichnung in einer Entscheidung vom 19.06.2008 (Az.: 29 U 5133/03) für irreführend, weil sie nicht mehr im Staatsbesitz sei. Das teilte die internationale Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt als Vertreter des Klägers mit. Die Münchener SecuRasta GmbH hatte sich im Wettbewerb um technische Druckerzeugnisse durch den offiziell klingenden Namen im Nachteil gesehen.
Das OLG ließ eine Revision nicht zu, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ebenfalls eine Irreführung gesehen und das Verfahren an das OLG zurückverwiesen.
Bei der Privatisierung verkaufte das Bundesfinanzministerium seine 100-prozentige Beteiligung an der Bundesdruckerei an die international tätige Gesellschaft Apax Partners & Co., die Kapitalfonds berät. Im Aufsichtsrat der Bundesdruckerei sitzt ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen.