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28.04.2017  Wirtschaft
Beitrag sinkt leicht
Weniger Arbeitsunfälle und gesunkene Verwaltungskosten erlauben der Berufsgenossenschaft, erstmals seit neun Jahren den Mitgliedsbeitrag zu senken. Ab 2009 ändern sich zudem einige gesetzliche Grundlagen.
Die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung kann erstmals seit neun Jahren den Mitgliedsbeitrag senken. Der durchschnittliche Beitrag verringert sich auf 0,84 Euro je 100 Euro Entgelt. Das ist ein Cent weniger als im Vorjahr. Der Durchschnitt aller Berufsgenossenschaften liegt bei 1,28 Euro je 100 Euro Entgelt. Diese Zahlen teilte die BG in Wiesbaden mit.

Geringere Kosten

Möglich wird die Entlastung, weil im Jahr 2007 die Kosten für die medizinische Betreuung von Verletzten und Erkrankten spürbar gesunken sind. Deren stationäre und ambulante medizinischen Behandlung kostete im vergangenen Jahr rund 28,5 Millionen Euro. Das sind rund 1,8 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Für Verletztengeld und Rente bezahlte die BG im Jahr 2007 rund 67,5 Millionen Euro, ein Rückgang von gut 750.000 Euro. Auch die Verwaltungskosten je versicherter Person haben sich 2007 günstig entwickelt. Sie verringerten sich um 0,42 Euro auf 16,60 Euro pro Versichertem.

Tiefststand bei Arbeitsunfällen

Als Beleg für die Qualität der Dienstleistungen der BG sieht Michael Boettcher, Hauptgeschäftsführer der BG die erfolgreiche Zusammenarbeit von Unternehmen und Berufsgenossenschaft in der Prävention: Im Jahr 2007 sank die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in den rund 54.000 Mitgliedsbetrieben der BG auf rund 12.900. Das sind gut 200 Unfälle weniger als im Jahr zuvor. Das entspricht einer Unfallhäufigkeit von 16,6 Unfällen je 1.000 Versicherte und ist der tiefste Stand der Unfallhäufigkeit, seit diese Statistik geführt wird.

Auch der Arbeitsweg wurde sicherer. Zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereigneten sich 2007 rund 2.100 Unfälle, fast 400 Unfälle weniger als im Jahr zuvor. Das sind statistisch gesehen 2,8 Unfälle je 1.000 Versicherte.

Ab 2009 einige Änderungen für Unternehmen

Am 26. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Unfallversicherungs-Modernisierungsgesetz (UVMG) beschlossen und damit neue Rahmenbedingungen für die Arbeit der Berufsgenossenschaften geschaffen. "Für unsere Mitgliedsunternehmen bringt das UVMG zahlreiche Änderungen mit sich, die bereits ab 2009 greifen", erläutert Michael Boettcher.

So wird unter anderem die Fremdumlage Insolvenzgeld nicht mehr von den Berufsgenossenschaften eingezogen, sondern ist monatlich an die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu überweisen. Die zweite Fremdumlage, die Ausgleichslast, fließt künftig direkt in den Beitragsbescheid der BG ein. Deshalb verschickt die BG ab 2009 nicht mehr zwei getrennte Beitragsbescheide, für den BG-Beitrag und die Fremdumlagen, sondern nur noch einen Bescheid im April. "Das ist ein wichtiger Termin für die Finanzplanung unserer Mitgliedsunternehmen", unterstreicht Boettcher.

Über alle wichtigen Neuerungen werde die BG, so Boettcher, ihre Mitgliedsunternehmen rechtzeitig in ihrem Mitteilungsblatt "Tag für Tag" und über ihre Website informieren. (dsc)
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