Patentamt erwägt Widerruf
Nach dem Einspruch dreier deutscher Unternehmen wird das Verfahrenspatent auf eine computerisierte Vordruckstufe ("Computerized Prepress") möglicherweise widerrufen, wie der Fachdienst "Beyond Print" berichtet.
In dem betreffenden Patent wird das Verfahren der Herstellung einer Druckvorlage via Web- oder LAN-Server sowie das Web-to-print-Verfahren detailliert beschrieben. Dabei geht es um die Übertragung von Grafik-Pendants mit niedriger Auflösung auf einen Client zum Gestalten des gewünschten Duckauftrags durch den Anwender sowie den späteren Transfer des Gestaltungswunsches zurück auf den Zentralrechner durch eine Parameterdatei.
Die deutschen Firmen Socoto, TechConsult und die Peter Schmidt Group haben Widerspruch gegen den zeitlich begrenzten Monopolschutz eingelegt.
Nach Angaben des Patentanwalts Klaus Bungartz, Mitglied der kürzlich gegründeten "Interessensgemeinschaft freier Wettbewerb Web-to-print", wird dies in einem Anhörungsverfahren im April weiter diskutiert. Wenn er damit Gehör beim Patentamt findet, könnten auch andere Patente außer Kraft gesetzt werden.
Bernd Zipper, Vorsitzender der Interessensgemeinschaft: "Es ist absolut in unserem Sinne, dass das europäische Patentamt, die Hürde für Patente, insbesondere Verfahrenspatente im Softwarebereich, anhebt. Nur so kann ein freier Handel via Web-to-print auf lange Zeit gesichert werden. Es bleibt zu hoffen, dass das europäische Patentamt seiner Erkenntnis folgt, dass diese Verfahren einfach nur 'Stand der Technik' in unserem Zeitalter sind."