Reform der Erbschaftssteuer
Rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres tritt die Neuregelung zum Erbschaftssteuergesetz in Kraft.
Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Damit wird für Betriebe die erforderliche Rechtssicherheit geschaffen. Der Bundesverband Druck und Medien hatte das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleitet. Die Neuregelung wird rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
"Wir begrüßen es, dass das parlamentarische Verfahren nun abgeschlossen ist", erklärt Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm). "Dennoch sind für familiengeführte Druck- und Medienunternehmen in der Praxis stärkere Belastungen zu erwarten, zumal die Verschärfungen auch die von der Politik angestrebte Entbürokratisierung unterlaufen."
Schon 2014 - im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens - monierten über 43 Prozent der familiengeführten Druck- und Medienunternehmen im Rahmen einer Befragung die zu hohen gesetzlichen Anforderungen für den Verschonungsabschlag. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden Betriebsvermögen weiterhin von der Erbschaftssteuer verschont, wenn der Betrieb über einen bestimmten Zeitraum (fünf beziehungsweise sieben Jahre) fortgeführt wird und die gegebene Lohnsumme erhalten bleibt.
Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten werden indes von der Lohnsummenregelung befreit. Das Gesetz sieht ebenfalls eine Verschonungsbedarfsprüfung vor, wenn das begünstigte Erb- oder Schenkungsvermögen die Schwelle von 26 Millionen Euro erreicht. Eine derartige Prüfung wurde im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Dezember 2014 explizit gefordert, jedoch ohne Nennung einer spezifischen Schwelle. (kü)