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26.04.2017  Wirtschaft
Kritik am Gesetzentwurf
Der Bundesverband Druck und Medien fordert erhebliche Korrekturen am vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zu Zeitarbeit und Werkverträgen. Eine Schädigung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie müsse verhindert werden.
"Die geplanten Einschränkungen der unternehmerischen Freiheiten sind nicht hinnehmbar und gehen zudem komplett an der Realität der Betriebe vorbei", kommentiert Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm den Entwurf.

Für die mittelständisch geprägte Druckindustrie seien Kooperationen zwischen Unternehmen über Werkverträge ein wichtiges Instrument, um eine effiziente Auslastung der Kapazitäten zu erreichen und Kunden adäquat zu bedienen. Restriktionen in diesem Bereich erschwerten bewährte und legitime Verfahren der arbeitsteiligen Wirtschaft erheblich.

Weiterhin sei eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Zeitarbeitnehmer praxisfremd. Sie führe zu einer deutlich höheren Belastung der Unternehmen, da für Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden, nunmehr weitere Vertretungen eingearbeitet werden müssten. Die Einführung des Anspruchs auf "equal pay" nach 9 Monaten verteuere die Zeitarbeit und greife massiv in die Tarifautonomie ein.

Die in der Druckindustrie geltenden Tarifverträge über Lohnzuschläge für Zeitarbeiter, die bereits nach 4 Wochen einsetzen, würden durch das neue Gesetz nach 12 Monaten ausgehebelt. Als verfassungswidrig bezeichnet der bvdm das Verbot, in bestreikten Unternehmen Zeitarbeiter einzusetzen - selbst wenn diese bereits vor Beginn des Streiks im Unternehmen tätig waren. Hier greife die Politik zu Lasten der Arbeitgeber in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie ein.

Ungeachtet der Neutralitätspflicht des Staates zwinge sie Arbeitgeber, sich einem Streik zu beugen, indem sie ihm Mittel zur Abwehr streikbedingter Schäden aus der Hand schlage. Der bvdm mahnt den Gesetzgeber an, das Gesetz den Realitäten wirtschaftlichen Handelns anzupassen und die Perspektiven für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht durch Überregulierungen zu gefährden. (kü)
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