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26.04.2017  Wirtschaft
Unter dem Schutzschirm
Die Deutsche Papier Holding GmbH und deren operative Tochtergesellschaft Paperlinx Deutschland GmbH haben beim Amtsgericht Darmstadt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Die zweite deutsche operative Gesellschaft, die Paperlinx VTS GmbH, ist von den Insolvenzverfahren nicht betroffen.
Das zuständige Amtsgericht Darmstadt hat durch Beschlüsse vom 16.10.2015 ein Schutzschirmverfahren für die Paperlinx Deutschland GmbH und eine vorläufige Eigenverwaltung für die Deutsche Papier Holding GmbH angeordnet. Als vorläufiger Sachwalter für beide Gesellschaften wurde Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens beziehungsweise des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb unter Leitung des Geschäftsführer Carlos Mack unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters Markus Plathner uneingeschränkt fortgesetzt. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Paperlinx Deutschland "von wirtschaftlichen Altlasten zu befreien und die unternehmerische Basis des Unternehmens durch die Suche nach einem Investor zu sichern".

Paperlinx Deutschland beschäftigt derzeit 119 Mitarbeiter und hat im Geschäftsjahr 2014/2015 einen Umsatz in Höhe von 96,2 Millionen Euro erzielt. Die Deutsche Papier Holding GmbH ist eine Holdinggesellschaft und verfügt weder über ein operatives Geschäft noch über eigene Mitarbeiter. Die deutschen Gesellschaften sind Teil der international tätigen Paperlinx Gruppe. Die in Australien ansässige und börsennotierte Paperlinx Limited ist die Konzernobergesellschaft der Gruppe.

Die Geschäftsführung hat in den vergangenen Wochen "aussichtsreiche Gespräche mit einigen Investoren geführt" und wird diese im Rahmen der Eigenverwaltung mit Hochdruck fortsetzen. Die erleichterten Bedingungen eines Insolvenzverfahrens bilden nach Überzeugung der Geschäftsführung den geeigneten Rahmen, um eine Sanierung der deutschen Gesellschaft durch den Einstieg eines Investors zu ermöglichen. (kü)
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