BG ETEM reduziert Beiträge
Die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse hat beschlossen, die Mitgliedsbeiträge zu reduzieren. Das soll die Unternehmen entlasten.
Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat in seiner Sitzung am 21. April 2015 in Köln unter Mitwirkung des Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm) beschlossen, den Beitragsfuß - Faktor zur Berechnung der Mitgliedsbeiträge - zu reduzieren. Dadurch sinken die Beiträge für Unternehmen an die BG ETEM für das Beitragsjahr 2014.
Ein positives Verhältnis zwischen Einnahmen- und Ausgabensituation im Beitragsjahr 2014 hat es dem Vorstand der BG ETEM ermöglicht, den Beitragsfuß für die Unternehmen der Branche Druck und Papierverarbeitung um 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu reduzieren. Dies hat zur Folge, dass die Mitgliedsbetriebe der BG ETEM für das Jahr 2014 einen niedrigeren Beitrag für ihre Unfallversicherung aufwenden müssen.
Nach Berechnungen der BG ETEM sinkt der durchschnittliche Beitrag für ein Mitgliedsunternehmen aus dem Bereich Druck und Papierverarbeitung für das Beitragsjahr 2014 auf 0,85 Euro je 100 Euro seiner Lohnsumme. Zuletzt war noch ein Durchschnittsbeitrag in Höhe von 0,89 Euro je 100 Euro der Lohnsumme zu entrichten.
Voraussichtlich in der ersten Hälfte des Monats Juli wird die BG ETEM die Beitragsbescheide an die Unternehmen versenden. Der bvdm hat sowohl im Vorfeld in den Gremien der Berufsgenossenschaft als auch in der entscheidenden Vorstandssitzung der BG ETEM im Interesse der Mitglieder der Verbände Druck und Medien an der Senkung des Beitragsfußes mitgewirkt.
Die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse ist die gesetzliche Unfallversicherung u.a. für die Beschäftigten in den Betrieben der Branche Druck und Papierverarbeitung. Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge ist vor allem das Verhältnis zwischen den Ausgaben, die die Berufsgenossenschaft für Entschädigungsleistungen aufbringen muss, und der Gesamtlohnsumme der Branche. Dieses Verhältnis wird sowohl für einen einjährigen sogenannten Beitragsfuß als auch für einen mehrjährigen Zeitraum, den sogenannten Gefahrtarif, ermittelt und wirkt sich entsprechend auf die Beitragshöhe aus. (bvdm)