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News / Streit um den Druck mit weißer Tinte
25.04.2017  Wirtschaft
Streit um den Druck mit weißer Tinte
In weiten Teilen für nichtig erklärt hat das Bundespatentgericht München ein Patent von Durst mit Bezug auf den Druck mit weißer Tinte. Vorausgegangen war eine Patentverletzungsklage von Durst gegen EFI.
Verletzt hatte EFI nach Meinung der Durst GmbH das deutsche Patent DE 10 2005 006 092. Dies hatte EFI zurückgewiesen und im Gegenzug eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht eingereicht. Unhaltbar, so argumentierte EFI, seien weite Teil des Patents, da die darin beanspruchten "Neuerungen" bereits Jahre zuvor bekannt gewesen seien. Das Bundespatentgericht hat wesentliche Aspekte des Patents für nichtig erklärt. Legt die Durst GmbH dagegen keine Berufung ein, so hat der Patentstreit seinen Abschluss gefunden. (kü)
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