Neuregelung bei der Rechnungsstellung
Das Nichteinhalten der Frist bei der Rechnungsstellung sei "keine Ordnungswidrigkeit": Darüber informiert der Bundesverband Druck und Medien.
Das Bundesfinanzministerium hat zu den Neuregelungen bei der Rechnungsstellung aufgrund des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes zum 30. Juni 2013 Stellung genommen. Damit hat es auf das Anliegen der Wirtschaftsverbände reagiert.
Geklärt ist unter anderem nun das Thema "Zeitpunkt der Rechnungstellung": Für innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen in einem anderen EU-Mitgliedsland müssen Rechnungen bis zum 15. des Folgemonats gestellt werden. Allerdings: Das BMF betont, dass es sich bei einer Nichteinhaltung dieser Frist nicht um eine Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG handelt.
Weitere Erläuterungen seitens des BMF erfolgten zu den Themen "Recht zur Rechnungserteilung", "Gutschriften" und "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" sowie zu den Übergangsfristen für die Neuregelungen. Der Bundesverband Druck und Medien begrüßt die Klarstellungen und wird seine Mitglieder detailliert darüber informieren. (kü)