Hohes Ordnungsgeld
Im Streit um den Suhrkamp-Verlag kehrt keine Ruhe ein: Miteigentümer Hans Barlach hat einen Sieg vor Gericht errungen. Die Familienstiftung des Verlags muss demnach ein hohes Ordnungsgeld bezahlen.
250.000 Euro Ordnungsgeld setzte das Landgericht Frankfurt an, weil die Stiftung gegen eine einstweilige Verfügung verstoßen haben soll. Dabei ging es um die Stundung von Gewinnen.
Suhrkamp befindet sich derzeit in der Insolvenz - wohl auch, um das Unternehmen von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und so die Rechte des Miteigentümers einzuschränken. Die Familienstiftung hat nun das Recht, gegen das Urteil Berufung einzulegen. (kü)