Streit um Lohnrückforderung [Update]
Nachdem der süddeutsche Druckdienstleister zum Insolvenzfall wurde, erwartete die rund 40 Mitarbeiter eine unangenehme Überraschung: Sie wurden aufgefordert, drei bereits ausgezahlte Monatsgehälter zurückzugeben. Grund ist eine wenig bekannte Klausel im Insolvenzrecht. Die Betroffenen wollen sich zur Wehr setzen.
Insolvenzverwalter Robert Wartenberg hat derzeit keinen guten Stand bei den Beschäftigten des insolventen Druckereiunternehmens Maintaldruck aus Mainleus: Er fordert von den Mitarbeitern Teile ihres bereits erhaltenen Gehalts zurück. Die meisten von ihnen allerdings sind dazu nicht bereit und müssen nun mit einer Klage rechnen.
Grundlage für diese Forderung ist die deutsche Insolvenzordnung. Die Paragraphen 129 und 130 regeln, dass eine Zahlung unter anderem dann anfechtbar ist, wenn der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannte. Inzwischen hat sich in der Rechtsprechung etabliert, dass diese Bestimmung auch auf Beschäftigte angewendet wird, die Lohn für ihre Arbeit empfangen, obwohl sie über die Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers informiert waren.
Nach Ansicht von Insolvenzverwalter Robert Wartenberg war genau dies der Fall. Laut "Frankenpost" sagte er zur Begründung: "Es fand im Januar eine Betriebsversammlung statt, in der die Mitarbeiter aufgefordert wurden, auf ein Monatsgehalt zu verzichten, danach wurden Gehälter mehrfach sehr verspätet gezahlt." Insofern - so die Argumentation - könne sich kein Mitarbeiter darauf berufen, nicht rechtzeitig informiert gewesen zu sein.
Die Beschäftigten widersprechen diesen Aussagen allerdings. Wie Ute Träupmann, die bei Maintaldruck freiberuflich für die Buchhaltung zuständig war, gegenüber Druck&Medien erklärte, fand lediglich im Februar 2007 eine Betriebsversammlung statt, auf der die Geschäftsleitung bat, die Lohnzahlung einen Monat zu stunden. Anschließend seien die Löhne bis Januar 2008 um einen Monat verschoben, doch ansonsten immer pünktlich gezahlt worden. Erst im Frühjahr 2008 sei es zu Verspätungen gekommen, bis das Unternehmen dann im Mai in Konkurs ging.
Auf einer Versammlung in Kulmbach am gestrigen 22. Januar, die ein großes Medienecho fand, zeigten sich die Beschäftigten kampfbereit und so werden die Gerichte entscheiden müssen.
Die Beschäftigten sind jedoch nicht allein betroffen: Auch Finanzamt und Krankenkassen müssen mit Rückzahlungsforderungen rechnen, da auch sie laut Insolvenzverwalter von der Schieflage wussten und dennoch Zahlungen von der Druckerei entgegennahmen. (red/dsc)