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24.05.2013  Wirtschaft
Bundesrat will Pressegrosso schützen
Der Bundesrat beabsichtigt, den Pressegrossoverband von einem drohenden Kartellverbot abzusichern. Hierfür soll das seit langem angewandte Vertriebssystem gesetzlich gestützt werden.
Laut einer aktuellen Meldung des Bundestages ist es wegen eines zivilgerichtlichen Verfahrens notwendig geworden, ein neues Gesetz für den Pressegrosso-Bereich auf den Weg zu bringen.

Der Bundesrat hatte bereits den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur gesetzlichen Absicherung des Pressegrossos" (17/13425) auf den Weg gebracht. Diese deckt sich inhaltlich mit der vom Bundestag bereits beschlossenen Kartellrechtsnovelle (17/9852, 17/11053). Der Entwurf befindet sich jedoch derzeit im Vermittlungsausschuss. Da zeitnah keine Einigung absehbar ist, will der Bundesrat die gesetzliche Verankerung des Pressegrossos jetzt in einem getrennte Verfahren beschleunigt regeln.

Das zivilgerichtliche Verfahren zwischen Bauer Vertriebs KG und dem Bundesverband Pressegrosso hat das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes im Visier. Die übliche Vorgehensweise wird vom Kläger als kartellrechtlich unzulässig angesehen. Das Verfahren wird vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in der Berufung verhandelt.

Um das Vertriebssystem zu sichern, will der Bundesrat eine Freistellung vom Kartellverbot erreichen. Der Bundesrat erklärt hierzu:
„Eine zentrale Grundvoraussetzung für die Vielfaltssicherung unserer Medienlandschaft ist neben den gesetzlichen Vorgaben eine funktionierende, flächendeckende und diskriminierungsfreie Vertriebsstruktur für Presseerzeugnisse.“ (aoe)
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