Absicherung für Transporte
Der Versicherungsmakler Gayen & Berns Homann GmbH, spezialisiert auf die Druck- und Medienbranche, bietet eine neue Versicherungspolice an. Die "Transport-Police" kann eigenständig oder ergänzend abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz umfasst den Bezug von Roh- und Hilfsstoffen, Halb-/Fertigprodukten und Handelsware sowie eigenen Sendungen, Sonderrisiken wie Musterkollektionen, Reisegepäck und Messen. Zudem sind Umtauschsendungen und Fehllieferungen im Schutz enthalten.
Ziel von GBH ist es, mit der neuen Police die Lücken, Einschränkungen und Ausschlüsse im Bereich des Transportes und der Logistik zu beseitigen. Als Beispiel gilt hier die Zusammenarbeit mit Paketdiensten. Während bei diesen die Haftung beschränkt ist, wird mit der neuen Police der Gesamtschaden erfasst.
Über die GBH-Transport-Police werden alle Transporte und Lagerungen abgesichert, die ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit weltweit selbst durchführt oder durchführen lässt. Kommt es zum Schadensfall, werden im Rahmen der Police alle direkten und indirekten Kosten, die sich aus der Lagerung und dem Transport ergeben, übernommen. Neben den reinen Materialkosten können hierzu zum Beispiel Bergungs-, Feuerlösch- oder auch Bewachungskosten zählen, zudem Kosten für die Dekontamination von Erdreich oder Gebäudebeschädigungen.
Entstehen für die Wiederbeschaffung Eil-, Express- oder Luftfrachtreisekosten, können diese geltend gemacht werden, genauso wie Mehrkosten, die durch Überstunden oder Nachtarbeit entstehen. Pönalen und Vertragsstrafen, Güterfolge- und Vermögensschäden sowie Portokosten sind zudem Bestandteile der Versicherungen.
Eingeschlossen sind in den Versicherungsschutz zum Beispiel auch mögliche Folgekosten, die entstehen, wenn auftragsbezogen Serienwerbebriefe an 2.000 Adressaten verschickt werden und im Nachhinein festgestellt wird, dass versehentlich die falsche Datei für die Adressaufkleber verwendet wurde. Die dadurch entstehenden zweiten Porto- und Versandkosten bei Druckern oder Fulfillmentbetrieben sind über eine Sonderklausel versichert. Abgerundet wird der Schutz durch die pauschale und ohne Summenbegrenzung mitversicherte Übernahme von Sachverständigen- und Obmann-Honoraren. (kü)