Wirkungsvolle Position der Verbände
Gemeinsam mit anderen Verbänden hat sich der Bundesverband Druck und Medien gegen die geplante Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie eingesetzt. Die Intervention blieb nicht ohne Wirkung.
Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, erklärte gegenüber der "FAZ", dass die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzesentwurf geändert und nun eine einheitliche Höchstfrist von 30 Tagen festgelegt haben.
Der kritisierte Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem eine Zahlungsfrist von 60 Tagen für Unternehmen und eine vorangehende Überprüfungs- oder Abnahmefrist von 30 Tagen vor. Durch die Einführung neuer Abnahme- und Zahlungsfristen in das Bürgerliche Gesetzbuch würde der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr weiter gefördert.
Leidtragende wären insbesondere kleine und mittelständische Unternehmer, die künftig noch länger auf ihr Geld warten müssten und so in ihrer Liquidität erheblich beeinträchtigt würden. Der bvdm hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie daher scharf kritisiert.
Der Gesetzentwurf geht voraussichtlich in der 2. Aprilhälfte in die 2. und 3. Lesung. Der bvdm wird die zukünftige Entwicklung kritisch beobachten und sich weiterhin einbringen. (kü)