Zuschläge für Zeitarbeitnehmer
Der Bundesverband Druck und Medien befürwortet die Einigung über Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer. Die Tarifparteien haben sie jüngst getroffen.
"Damit ist es gelungen, einen Weg zu finden, die seit langem schwelende Diskussion um Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten in der Druckindustrie zu beenden", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des bvdm, Paul Albert Deimel, das Verhandlungsergebnis.
Die Höhe der künftig von den Arbeitgebern der Zeitarbeit zu tragenden Zuschläge zeige, so Dr. Deimel, dass die Druckindustrie nach wie vor eine Hochlohn-Branche sei. Dem trage das Verhandlungsergebnis Rechnung. Um die Attraktivität regulärer Beschäftigungsverhältnisse in den unteren Lohngruppen zu stärken, gelte es jedoch zukünftig Anreize für den Aufbau von Stammbelegschaften zu schaffen.
Eine automatische Verteuerung der Zeitarbeit durch die neuen Branchenzuschläge befürchtet der bvdm nicht. Es sei davon auszugehen, dass die Arbeitgeber der Zeitarbeit den eigenen finanziellen Spielraum ihren Überlegungen vor Abschluss des neuen Tarifvertrages zu Grunde gelegt haben.
Hintergrund
Am Donnerstag, 21. Februar 2013 haben sich die die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in Betriebe der Druckindustrie geeinigt.
Ab dem 1. Juli 2013 sollen die Löhne der in der Druckindustrie eingesetzten Zeitarbeitnehmer schrittweise an das Lohnniveau der Stammbeschäftigten angeglichen werden. Das Verhandlungsergebnis sieht ein fünfstufiges, nach der Einsatzdauer im Kundenbetrieb gestaffeltes Modell vor. Damit wurde die im Dezember für die Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie entwickelte zeitliche Struktur der Zuschlagsstaffeln für die Druckindustrie übernommen. Der Abschluss entspricht in den weiteren vier Stufen den zuvor schon für andere Branchen, unter anderem die Chemie- und Metallindustrie, abgeschlossenen Branchenzuschlags-Tarifverträgen.
Die Zuschläge für die Zeitarbeits-Entgeltgruppen 1 – 5 staffeln sich wie folgt:
1. nach der vierten vollendeten Woche 8 %
2. nach dem dritten vollendeten Monat 15 %
3. nach dem fünften vollendeten Monat 20 %
4. nach dem siebten vollendeten Monat 35 %
5. nach dem neunten vollendeten Monat 45 %
Für die Zeitarbeits-Entgeltgruppen 6 - 9 fällt kein Zuschlag an.
Die Höhe des Branchenzuschlags ist auf 90% des regelmäßig gezahlten Stundenentgelts eines vergleichbaren Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb begrenzt.
Der Tarifvertrag soll zum 1. Juli 2013 in Kraft treten und hat eine Laufzeit bis mindestens 31. Dezember 2017. Die Tarifvertragsparteien haben eine beiderseitige Erklärungsfrist bis zum 15. März 2013 vereinbart.
Der Tarifvertrag regelt ausschließlich Branchenzuschläge für gewerbliche Arbeitnehmer. Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, in den nächsten Wochen eine Vorgehensweise zur Behandlung von Zeitarbeitnehmern im Angestellten-Bereich abzustimmen. (kü)