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News / Nachbesserung der Datenschutzverordnung
23.04.2017  Wirtschaft
Nachbesserung der Datenschutzverordnung
Der Bundesverband Druck und Medien macht sich dafür stark, die geplante EU-Datenschutzverordnung zu überarbeiten. Werbemöglichkeiten würden zu sehr beschnitten, so der Verband.
Der bvdm befürchtet durch eine neue Datenschutzverordnung erhebliche Umsatzeinbußen für die deutsche Druckindustrie. Für die Verbraucher bedeute sie eine Einschränkung der Informationsvielfalt.

Der Berichterstatter im federführenden LIBE-Ausschuss, Jan Philipp Albrecht, hatte im Januar dieses Jahres seinen Berichtsentwurf über den Vorschlag für eine EU-Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt, der aus Sicht der Druckindustrie Anlass zur Sorge gibt

Carmen Kulpe, Rechtsanwältin für Wirtschaftsrecht im bvdm sagt: "Bereits der von der Kommission vorgeschlagene Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung beschneidet die Werbemöglichkeiten der Industrie deutlich, was erhebliche Auswirkungen auf die gesamte werbetreibende Wirtschaft und insbesondere die Druckindustrie hätte."

Aus Sicht des Verbandes garantiert der Kommissionsentwurf nicht, dass Direktmarketing an Neukunden über spezielle Dienstleister wie Directmail-Drucker und Lettershops künftig möglich bleibt.  Verlage und Wirtschaftsunternehmen müssen aber auch in Zukunft auf spezialisierte Dienstleister zurückgreifen können, um mit neuen Kunden in Kontakt zu treten.

Folgen für die Druckindustrie

Sowohl im Kommissionsentwurf als auch im Berichtsentwurf von Jan Philipp Albrecht fehle eine Regelung zur Datenverwendung im Drittinteresse, was in der Praxis verheerende Folgen für die Druckindustrie hätte.  Aus diesem Grunde begrüßt der bvdm ausdrücklich die diesbezüglichen Änderungsanträge der Ausschüsse für Industrie, Forschung und Energie (ITRE), für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und des Rechtsausschusses (JURI).

Der bvdm fordert eine für die Wirtschaft praktikable Regelung. "In der
Praxis führte die Verordnung in vielen Bereichen zu großer Rechtsunsicherheit, weil für die Betriebe nicht mehr klar ist, was künftig noch erlaubt ist", so Kulpe. Eine EU-Datenschutzverordnung müsse außerdem dem Informationsbedürfnis der Verbraucher und den technischen Vorgaben bei Werbemaßnahmen gleichermaßen gerecht werden.

Eine künftige Datenschutzverordnung dürfe nicht zu mehr Bürokratie in den Unternehmen führen. Zusätzliche Dokumentations- und Auskunftspflichten belasten insbesondere kleine und mittelständische Betriebe. Auch die konkludente Einwilligung (beispielsweise durch Einwerfen einer Visitenkarte bei Messen) müsse weiterhin möglich sein.

Bis zum 27. Februar können im LIBE-Ausschuss Änderungsanträge am Entwurf der EU-Datenschutzverordnung eingereicht werden. Daher informieren die Verbände Druck und Medien derzeit in Schreiben und in Gesprächen die zuständigen EU-Politiker zu den Auswirkungen für die Branchen und zeigen notwendige Änderungen auf. Für den bvdm steht fest: Die geplante EU-Datenschutzverordnung darf nicht die ohnehin schwierige Lage der Druckindustrie weiter verschärfen. (kü)
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