Nachbesserung beim Rundfunkbeitrag
Der Bundesverband Druck und Medien fordert eine nachträgliche Änderung der Regelung zum neuen Rundfunkbeitrag. Gleichzeitig ruft er die Rundfunkanstalten zu mehr Transparenz auf.
Zum 1. Januar 2013 ist der neue Rundfunkbeitrag in Kraft getreten, der die bisherigen gerätebezogenen Rundfunkgebühren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ersetzt. Durch das neue System sind Unternehmen zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen verpflichtet – unabhängig ob Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind oder nicht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte sowie der Anzahl ihrer Fahrzeuge.
Obwohl der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) und die Partnerverbände der Wirtschaft eine ganze Reihe von Detailverbesserungen wie eine mittelstandsgerechtere Gestaltung der Beitragsstaffelung, Freistellung eines Fahrzeuges, Herausnahme von Auszubildenden, Klarstellungen bei Betriebsstättendefinitionen gegenüber den Ursprungsplanungen erreicht werden konnten, sehen bvdm und der Zentralverband des Deutschen Handwerks die Einführung des Rundfunkbeitrages in seiner jetzigen Form weiterhin kritisch.
Die befürchteten Unklarheiten bei beitragsrelevanten Definitionen als auch die vorhergesagten Belastungssteigerungen seien tatsächlich eingetreten. Insbesondere mittelgroße Betriebe mit zahlreichen Fahrzeugen und Filialen verzeichneten deutliche Steigerungen des von ihnen abverlangten Rundfunkfinanzierungsbeitrags.
Der bvdm bekräftigt seine Kritik am neuen Rundfunkbeitrag und wird weiterhin gemeinsam mit dem ZDH und weiteren Wirtschaftsverbänden für Veränderungen eintreten. Der bvdm fordert, dass eine Evaluierung der Neureglung zeitnah, und nicht erst Ende des Jahre 2014, erfolgt. Die systemwidrige Beitragspflicht für gewerbliche Fahrzeuge ist wieder abzuschaffen. Der Verband und ZDH setzen sich auch für eine Umrechnung der Beschäftigtenzahl auf Vollzeitäquivalente ein.
Die Rundfunkanstalten werden darüber hinaus zur Schaffung von mehr Transparenz gegenüber den Beitragspflichtigen aufgerufen. Aktuell werden nach Informationen der Verbände trotz Umstellung auf ein neues Finanzierungssystem keine Beitragsbescheide mit detaillierter Aufschlüsselung der neuen Kostenzusammensetzung verschickt. Diese Verfahrensweise ist umgehend zu korrigieren, um den Betrieben eine leichtere Nachprüfbarkeit ihrer Zahlungen zu ermöglichen.
Unternehmen müssen prüfen
Unternehmen sollten daher die neuen Zahlungsverpflichtungen anhand der Informationen des "Beitragsservice" (ehemals GEZ) genau prüfen. Soweit Unklarheiten bestehen, sind konkrete Bescheide beim Beitragsservice einzufordern. Insbesondere Unternehmen mit komplexerer räumlicher Betriebsstruktur oder differenzierter Zusammensetzung der Belegschaft sollten genau prüfen, ob die Angaben vom Beitragsservice korrekt aufgenommen wurden. Falsche Beitragsberechnungen durch den Beitragsservice sollten umgehend angemahnt werden. Änderungsmeldungen oder fehlerhaft ausgefüllte Meldebögen können ebenfalls beim Beitragsservice korrigiert werden.
Die Ausführungen des Beitragsservices zur Erfassung von Betriebsstätten und Beschäftigten finden Unternehmen auf der Internetseite www.rundfunkbeitrag.de von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Beitragszahler sollten darauf achten, im Meldebogen des Beitragsservices unter www.rundfunkbeitrag.de die richtige Zahl der „beitragspflichtigen Fahrzeuge“ einzutragen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zweiräder sind grundsätzlich nicht einzubeziehen. Pro Betriebsstätte ist ein Kfz beitragsfrei und damit nicht im Meldebogen anzugeben. (kü)