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15.02.2013  Wirtschaft
Erste positive Entscheidung für Mega-Fusion
Die Medienunternehmen Bertelsmann und Pearson geben bekannt, dass das US-Justizministerium die geplante Verbindung ihrer Buchverlage zur neuen internationalen Verlagsgruppe Penguin Random House genehmigt hat.
Laut Mitteilung hat das Ministerium die beteiligten Seiten daru?ber informiert, dass es seine Pru?fung abgeschlossen und die Transaktion in den USA ohne Auflagen freigegeben wird. Bertelsmann und Pearson hatten Ende Oktober vergangenen Jahres erkla?rt, dass sie ihre jeweiligen Verlagsgescha?fte, Random House und Penguin Group, zusammenfu?hren wollen. Seit der Bekanntgabe wird die geplante Transaktion von mehreren Kartellbeho?rden in verschiedenen Teilen der Welt gepru?ft.

Thomas Rabe, Vorstandsvorsitzender von Bertelsmann, erklärt:
„Diese positive erste Entscheidung einer der beteiligten Kartellbehörden ist ein Meilenstein auf dem Weg der Vereinigung zweier fu?hrender Verlagshäuser der Welt zu einer wirklich global agierenden Verlagsgruppe. Sie wird weltweit Investitionen in neue digitale Verlagsmodelle, in neue Vertriebswege, Produkte und Services sowie in die wichtigen Wachstumsmärkte ermöglichen.“

Die geplante Verlagsgruppe, an der Bertelsmann 53 Prozent und Pearson 47 Prozent der Anteile halten werden, wird alle Verlagseinheiten von Random House und Penguin Group in den USA, Kanada, Großbritannien, Australien, Neuseeland, Indien und Su?dafrika sowie die Penguin-Aktivitäten in China und die Random-House-Verlage in Spanien und Lateinamerika umfassen. Die deutsche Verlagsgruppe Random House mit Sitz in Mu?nchen wird nicht Teil der Gruppe. Sie verbleibt bei Bertelsmann.

Bertelsmann und Pearson gehen weiter davon aus, alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, um die Fusion abzuschließen, in der zweiten Hälfte des Jahres zu erhalten. Wenn diese vorliegen, können Bertelsmann und Pearson den Abschluss vollziehen. Unter den Behörden, die den geplanten Zusammenschluss pru?fen, sind das Canadian Competition Bureau und die Europäische Kommission. (aoe)
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