In Deutschland gilt seit 2002 die gesetzlich geregelte Preisbindung für Bücher. Sie hat auch für E-Books Gültigkeit. Darauf weist der Börsenverein hin.
Die Einigung im Kartellrechtsverfahren der EU-Kommission gegen mehrere europäische Verlage, nach der Online-Händlern in den nächsten zwei Jahren erlaubt wird, den Verkaufspreis für E-Books selbst festzulegen, betrifft nur Länder ohne gesetzliche Buchpreisregelung. Für Deutschland oder beispielsweise Frankreich gilt diese Einigung nicht. Die deutschen Verlage legen nach dem Gesetz den Verkaufspreis von E-Books weiterhin selbst fest.
"Auch im E-Book-Bereich ist die Buchpreisbindung unverzichtbar für eine flächendeckende Versorgung durch Buchhandlungen und für ein vielfältiges Verlagsangebot", sagt Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. "Wir begrüßen, dass die Entscheidung der EU-Kommission die Geltung nationaler Preisbindungsgesetze unberührt lässt."
Nach der gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung müssen Verlage einen Preis für das gedruckte Buch und einen eigenen Preis für das E-Book festlegen. Einen Überblick über die Buchpreisbindung und Mehrwertsteuersätze in Europa gibt es
hier. (kü)