Gegen zu strengen Datenschutz
Der Bundesverband Druck und Medien setzt sich gegen die so genannte "Opt-in"-Regelung beim Datenschutz ein und plädiert für "Opt-out". Dabei hat der Verband nun einen Etappensieg erzielt.
Die EU-Kommission will den Datenschutz in der Europäischen Union reformieren. Unter anderem sollten Verbraucher künftig generell im Voraus ihre Zustimmung zur Verwendung ihrer Daten geben müssen ("Opt-in"-Regelung). Beispielsweise wären Direktmailings dann nur noch bei einer ausdrücklichen Anforderung durch den Empfänger zulässig gewesen.
Durch die Einflussnahme der Verbände, darunter auch Intergraf, wurde die Passage aus dem aktuellen Entwurf der Kommission gestrichen. Ein generelles Verbot des Direktmarketings ohne Einwilligung findet sich im aktuellen Verordnungsentwurf nicht mehr. Stattdessen soll der Verbraucher ein "Recht auf Widerspruch" ("Opt-out") haben, eine Regelung, die bislang auch im deutschen Recht gilt.
In der EU besteht kein einheitliches Datenschutzrecht. Zwar existiert eine mittlerweile 17 Jahre alte EU-Datenschutzrichtlinie. Diese Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten jedoch nicht einheitlich in nationales Recht umgesetzt worden. Eines der Ziele der EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding, ist daher die Reform und Vereinheitlichung der europäischen Vorschriften.
Bislang handelt es sich bei dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission um einen Entwurf. Dieser muss noch im EU-Ministerrat und dem EU-Parlament verhandelt und abgestimmt werden. Sowohl Intergraf als auch der bvdm wollen sich weiterhin dafür einsetzen, den Verordnungsentwurf im Sinne der Druckindustrie zu verbessern. Insbesondere angesichts der wirtschaftlichen Lage der Branche müssten zusätzliche Erschwernisse durch unnötige Vorgaben von europäischer Ebene verhindert werden. (kü)