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28.04.2017  Wirtschaft
Unitedprint gegen Vistaprint
Bei den Online-Druckereien weht ein rauer Wind: Die Internetdruckerei Unitedprint.com SE hat mit dem Tochterunternehmen Print 24 die Firma Vistaprint wegen wahrheitswidriger Behauptungen verklagt - und gewonnen.
Ausgangspunkt für das nunmehr vorliegende Urteil gegen Vistaprint ist ein am 30. November 2010 vom Landgericht Dresden erlassenes Urteil. Dabei wurde festgestellt, dass Vistaprint mit Gratisprodukten warb, obwohl den Kunden tatsächlich Kosten in Rechnung gestellt wurden. Vistaprint habe sich durch wahrheitswidrige Behauptungen einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Die dagegen eingelegte Berufung wurde mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Juni 2011 zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

In dem nun am 30. September 2011 vom Landgericht Dresden geführten Verfahren wurde Vistaprint weiterhin verurteilt, Print 24 darüber Auskunft zu erteilen, in welchem Umfang die untersagten Werbemaßnahmen betrieben wurden. Vistaprint ist verpflichtet, Print 24 den Schaden zu ersetzen, der ab dem 11. Februar 2011 durch die wettbewerbswidrigen Handlungen von Vistaprint entstanden ist und künftig noch entstehen wird. Das bedeutet, dass Vistaprint gegenüber Print 24 die durch das unlautere Verhalten ausgelösten Bestellungen und den damit erzielten Umsatz sowie die tatsächlich durch die Bestellungen endstandenden Kosten offenlegen muss. Der Streitwert wurde auf 250.000 Euro festgesetzt. (kü)
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