Der Bundesverband Druck und Medien veröffentlicht neue Kalkulationsunterlagen für die Aus- und Weiterbildung in der Druckindustrie. Der Grund: Der technische Wandel erfordere Anpassungen an den veränderten Kosten- und Leistungsstrukturen, die in der Aus- und Weiterbildung berücksichtigt werden müssen.
Betroffen von der Überarbeitung sind alle Kosten- und Leistungswerte. Ein paralleler Einsatz der bisherigen und der neuen Ausgaben der Kalkulationsunterlagen in Unterricht und Prüfungen ist nicht zu empfehlen, da die Ergebnisse nicht vergleichbar sind. Für Prüfungen rät der bvdm, verbindlich festzulegen, welche Ausgabe der Ausbildungsgrundlagen für die Berechnung der Lösung zu verwenden ist.
Für Mediengestalter Digital und Print, Medienfachwirte und Industriemeister Druck ist die bisherige Ausgabe der Kalkulationsunterlagen, Art.-Nr. 83109, noch bei folgenden Prüfungen zu verwenden: Mediengestalter: im Sommer 2011 und Winter 2011/2012; Medienfachwirte: im Herbst 2011 und Frühjahr 2012; Industriemeister Druck: im Herbst 2011 und Frühjahr 2012.Ab der Sommerprüfung 2012 der Mediengestalter beziehungsweise ab Herbst 2012 der Medienfachwirte und Industriemeister Druck bildet dann die neue Ausgabe II, Art.-Nr. 83122, die Grundlage der Prüfungen.
Bei Seminaren und Kursen, die auf diese oder spätere Prüfungen vorbereiten, ist die Systematikänderung zu berücksichtigen. Alle Dozenten der Druckkalkulation werden gebeten, diesen Systematikwechsel bei der Unterrichtsplanung entsprechend zu berücksichtigen. Die Dozenten der Druck- und Medientechniker-Schulen und der Hochschulen werden gebeten, ihre Lehr- und Prüfungsplanung entsprechend anzupassen.
Die bisherige Ausgabe ist auch nach Veröffentlichung der neuen Ausgabe II weiter erhältlich. Bei Bestellung der Ausbildungsgrundlagen unter
www.point-online.de sollte unbedingt die Ausgabenversion - Ausgabe I, Art.-Nr. 83109 und Ausgabe II, Art.-Nr. 83122 – beachtet werden, um die für die Prüfung jeweils relevante Ausgabe zu erwerben. Der Verkauf der Ausgabe I wird im Sommer 2012 eingestellt. (kü)