Verträge mit Handelsvertretern gestalten
Wenn Druckunternehmen die zeitaufwendige Neukundenakquise und laufende Kundenbetreuung an externe Handelsvertreter auslagern, ist dies auf den ersten Blick vorteilhaft. Die vertragliche Seite zwischen Unternehmen und Handelsvertreter muss jedoch abgesichert und Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt sein.
Der Verband Druck und Medien Nord e.V. (VDM Nord) bietet daher als Einstieg in dieses Thema am 19. Mai eine Informationsveranstaltung an. Sie beginnt um 16 Uhr in Hamburg-Ottensen im Kompetenzzentrum Medien.
Rechtsanwalt Patrick Weinrich vom VDM Nord wird die Grundzüge des Handelsvertretervertrages ausführlich darstellen. Dabei wird auf den Begriff des Handelsvertreters und die Arten der Handelsvertreter eingegangen. Anhand eines Mustervertrages werden der Inhalt und die Form des Handelsvertretervertrages besprochen. Neben den Pflichten des Handelsvertreters stehen die Rechte des Handelsvertreters, wie zum Beispiel der Provisionsanspruch und der Buchauszug, im Mittelpunkt der Veranstaltung. Im Rahmen der Beendigung des Handelsvertretervertrages wird insbesondere auf den Ausgleichsanspruch, den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Wettbewerbsabreden eingegangen.
Für Mitglieder des Verbandes ist die zweistündige Veranstaltung kostenfrei; Nichtmitglieder zahlen 80 Euro plus MwSt. (tf)